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Dieses in ständiger Rechtsprechung vertretene pragmatische Lösungsmodell wird dem Charakter des Arbeitsverhältnisses als eines Dauerschuldverhältnisses am besten gerecht und vermeidet namentlich die Schwierigkeit, sämtliche ausgetauschten Leistungen im Einzelnen gegeneinander aufrechnen zu müssen. Zugleich trägt es den schutzbedürftigen Interessen des Arbeitnehmers in angemessener Weise Rechnung. Form und Frist der Anfechtung Eine Anfechtungserklärung ist grundsätzlich formlos möglich. Tipp: Zu Beweissicherungs- und Dokumentationszwecken empfiehlt sich aber immer die Einhaltung der Schriftform. Anfechtung unverzüglich Die Anfechtungsfrist bei einem Irrtum über die verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 BGB folgt aus § 121 BGB. Weiterbeschäftigung nach kündigung. Danach muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Einjährige Frist bei arglistiger Täuschung Die Anfechtungsfrist für die arglistige Täuschung ist in Anbetracht ihres Unrechtscharakters großzügiger bemessen.
Gleichzeitig klagte sie in einem gesonderten Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung. Das Eilverfahren hatte zunächst keinen Erfolg. Erst vor dem Landesarbeitsgericht Köln drang sie mit ihrem Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch. Die Entscheidung Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln verurteilten den Arbeitgeber dazu, die Sekretärin vorläufig bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts weiter zu beschäftigen. Im Gegensatz zur Vorinstanz bejahten sie den für das Eilverfahren notwendigen Verfügungsgrund. Ein solcher rechtfertigt die besondere Eile mit der die Gerichte in Eilverfahren vorgehen und muss im Eilverfahren zwingend vorliegen. Das Landesarbeitsgericht Köln sah diesen Verfügungsgrund im schlichten Zeitablauf: Mit jedem Tag, der verstreiche und an dem die Arbeitnehmerin nicht weiterbeschäftigt werde, gehe ihr ein Teil ihres Anspruchs auf Weiterbeschäftigung verloren. Arbeitsrecht Hessen: Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch. Insoweit bestehe ein Verfügungsgrund. Gleichzeitig sprachen die Richter der Arbeitnehmerin auch einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu.
Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten. 4. 9. 2017 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: Alles zum Arbeitsrecht:
Der Große Senat des BAG hat entschieden [1]: Außerhalb des § 102 Abs. Kündigungsschutzklage ▷ Weiterbeschäftigung und Fristen. 5 BetrVG (eingeschränktes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses immer dann, wenn die Kündigung nach Feststellung des Gerichts unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen. Bis zum Urteil in erster Instanz hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, falls die Kündigung nicht offensichtlich unwirksam ist. Hat der Arbeitnehmer in der ersten Instanz obsiegt, kann die Ungewissheit des weiteren Prozessausgangs bei eingelegter Berufung für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen; hinzukommen müssen in diesem Fall vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht weiter zu beschäftigen, z.
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Die Erklärung des Arbeitnehmers ein Tag nach dem Ende der Kündigungsfrist ist jedoch noch rechtzeitig. Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Auch bei ordnungsgemäßem Widerspruch des Betriebsrates kann sich der Arbeitgeber gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitsnehmers zur Wehr setzen. Arbeitgeber können beim Arbeitsgericht beantragen, dass es sie durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbindet. So kann sich der Arbeitgeber beispielsweise erfolgreich gegen das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers stellen, wenn der Widerspruch des Betriebsrates offensichtlich unbegründet war oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch Unabhängig von der Frage, ob die Voraussetzungen des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs vorliegen, kann der Arbeitnehmer den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen.