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Kein Eintrag zu "Frage: 2. 2. 17-201" gefunden [Frage aus-/einblenden] Wann müssen Anbaugeräte zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen haben? Wann müssen Anbaugeräte zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen haben? Wenn das Anbaugerät Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs verdeckt Wenn das Anbaugerät seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- oder Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt und Beleuchtung erforderlich ist Wenn das Anbaugerät nach hinten um mehr als 1 m über die Rückstrahler hinausragt x
Auch sollte sich eigentlich jeder Landwirt im klaren sein, wenn dann was passiert, ist er der Dumme... Also ich wollte dann nicht der Fahrer sein, der sein Arbeitsgerät nicht richtig abgesichert hat, wenn dann was passiert.... Aber es gibt bestimmt auch welche, die haben nur einen Satz Warntafeln mit Beleuchtung für mehrrere Maschinen und vergessen/oder ist zu umständlich diese dann dranne zu machen... Gefährlich, gefährlich...!!!!! Das kann ganz schön bös ins "Auge" gehen... Also ich fahr ohne solche Sachen nicht mehr vom Hof. DAS "Abenteuer" brauch ich nicht.... Gruß Alfred Zuletzt bearbeitet: 21. 08. 2007 #3 Von Alfred Es sollte eigentlich vom Gesetztgeber her so geregelt werden, das Maschinen MIT geeigneter passender BELEUCHTUNGSEINRICHTUNG verkauft werden...!! So ist das ja solange es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist wird da kein Hersteller freiwillig selbst was machen. Hier wird der Schwarze Peter dem Endverbraucher also dem Landwirt zugeschoben und der Händler der die Maschinen verkauft kassiert dann bei einer Nachrüstung auch noch mal kräftig ab.
Ist es nicht möglich, Blinkleuchten an der Hubladebühne nachzurüsten, muss der Fahrer stets mindestens eine tragbare Warnleuchte mit sich führen, die er bei Inbetriebnahme der Hubbühne an dieser anbringen muss. Bei einem Verstoß gegen § 53b StVZO kann laut Bußgeldkatalog im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro drohen. ( 46 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 74 von 5) Loading...
2. 17-112, 2 Punkte Blinker und Bremsleuchten Rückfahrscheinwerfer und Arbeitsscheinwerfer Schlussleuchten, Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer Antwort für die Frage 2. 17-112 ➜ Informationen zur Frage 2. 17-112 Führerscheinklassen: B, L, T.
Diese mit entsprechenden Befestigungselementen universal für die vorhandenen Geräte einsetzbar zu versehen. Praktische Lösungen sind anzustreben. Die Kabel sind eben so lang zu machen, daß sie auch am größten Anbau verwendbar sind. Der Anbau und Abbau für den Transport dürfte dann auch in kürzester Zeit erledigt sein. Gruß Passer Montanus #6 jetzt muss ich aber die Landmaschinenindustrie etwas in Schutz nehmen. Bei jeder Maschine gibt es in der Regel den Ausstattungspunkt Beleuchtung/Warneinrichtung. Ihr glaubt nicht wie viele Bauern daran gespart haben, nach dem Motto ich brauch nicht über die Straße und die paar Meter geht das auch so. Warum soll ich also eine Beleuchtungseinrichtung bezahlen. Das ist genau so wie das Warndreieck und der Verbandskasten beim Neufahrzeug. Gruß, Achim #7 Moin... @ Achim In gewisser weise gebe ich dir recht. Wenn ich meine Ländereien um den Hof liegen habe, ist eine Beleuchtung quasi überflüssig. Nur frage ich mich, warum es von der Landmaschinenindustrie immer als Zubehör oder Ausstattungspunkt angeboten wird...
Solche Maschinen müssen mit Warntafeln besonders abgesichert werden.