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Guten Abend, ich weiß, dass es schon einige Fragen zu dem Thema Mahnungen von KSP Rechtsanwälten gibt, allerdings nichts konkret in meine Richtung. Ich habe eine Mahnung über einen Betrag von 116 € erhalten. Zu der Geschichte: Ende letzten Jahres habe ich bei eBay einen Artikel per Sofortkauf für 30€ gekauft und per PayPal GASTZAHLUNG (nicht PayPal Konto! ) bezahlt. Kurze Zeit später erhielt ich von eBay eine Nachricht, dass es sich bei dieser Auktion um einen Betrugsversuch gehandelt habe und ich ein Ticket eröffnen sowie meine Zahlung zurückholen solle. Also eröffnete ich ein Ticket und ging anschließend zur Bank um die Lastschrift zurückzuholen. Anschließend war für mich die Sache erledigt. So wehren Sie sich gegen Inkassounternehmen - FOCUS Online. Auf Nachfrage bei KSP, wieso diese jetzt im Auftrag von PayPal 34, 89€ + Gebühren = 116€ von mir eintreiben wollen, erhielt ich folgende Antwort: Ich hätte die ganzen Mahnung von PayPal die per Email kamen bisher ignoriert. Zudem sei ich PayPal die 30€ schuldig geblieben, da diese für mich in Vorkasse gegangen seien und das Geld an den Verkäufer geleitet hätten und dann die 30€ von meinem Bankkonto gebucht hätten.
Soll ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und der Forderung widersprechen oder auf den MB warten?? Mit der Bitte um ein wenig Informationen ….
Das auf Ihren Namen angemeldete PayPal-Konto zu der E-Mailadresse "XXXXXXXX" wurde am 22. 09. 2005 bei PayPal registriert. Dieses PayPal-Konto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet. Der Betrag des Negativsaldos von EUR 13. 587, 15 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 12. 951, 67 und Gebühren seitens PayPal (z. B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 635, 48. Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 05. 2017 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XXXXXXX" versandt. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Inkassounternehmen von PayPal nehmen Klagen zurück. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären. "
Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an. " Hintergrund: Paypal ist hier schizophren. Das heißt: Paypal tritt unter mehreren Rollen auf. Variante A): Paypal ist eine Bank bzw. ein Zahlungsdienstleister. In so einem Fall ist es eindeutig: Als Zahlungsdienstleister muss Paypal sich das Geld vom Verkäufer zurückholen, da du der Lastschrift widersprochen hast. Ob du Gründe für den Widerspruch hast oder nicht, ist dabei sogar egal. Variante B): Paypal ist Schlichter bzw. handelt gemäß Käuferschutz: In dem Fall muss sich Paypal an die eigenen Regeln halten. Das bedeutet einfach: Du hast den Artikel nie erhalten, also muss Paypal dir das Geld ersetzen und es sich vom Verkäufer wiederholen. So sind Paypals Spielregeln. Variante C): Paypal ist Gläubiger, weil es sich den Schaden vom Verkäufer abtreten lässt. In dem Fall ist es ganz einfach: Gemäß BGB darfst du Paypal dieselben Vorbehalte machen wie dem Verkäufer. Bedeutet ganz einfach: Ohne Ware kein Geld. Egal wie man es nun wendet: Paypal bekommt kein Geld von dir.