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Stand: 13. 06. 2021 10:33 Uhr Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf einen gemeinsamen Erlass gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit geeinigt. Aufnäher Reichskriegsflagge – Reichsversand. Fahnenschwenker müssen künftig mit einem Verfahren rechnen. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen einheitlich gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit vorgehen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl, sagte der Nachrichtenagentur dpa, ein Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden liege nun vor. "Damit haben wir eine Lösung gefunden für eine bundesweit einheitliche Handhabe", sagte der baden-württembergische CDU-Politiker. In den Fokus der Öffentlichkeit waren die Flaggen geraten, als Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten im August 2020 versucht hatten, mit schwarz-weiß-rot gestreiften Reichsfahnen das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen. Danach hätten Länder wie Bayern eigene Regelungen gefunden.
Auch wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden, dürfen solche Fahnen nicht gezeigt werden. Ebenso sind sie tabu bei "paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation oder dem Bestehen des Anscheins einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten", heißt es in dem Erlass. Unter den Begriff Reichskriegsflaggen fallen demnach die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, die Reichsflagge ab 1892 sowie die Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935.
Übersicht Historisches Deutschland Zurück Vor Der Artikel wurde erfolgreich hinzugefügt. Neu und original verpackt. Reichskriegsflagge – Reichsversand. Flaggengröße bitte auswählen! - Siebdruck auf reißfesten... mehr Produktinformationen "Fahne / Flagge Reichskriegsflagge" - Siebdruck auf reißfesten Polyester - hohe Farbbrillanz, Licht -, Wasser- und Sonnenecht - Flaggengröße 30 x 45 cm: Mastseite mit beidseitig offenen Hohlsaum für eine Stab (Durchmesser ca. 1 cm) - alle anderen Flaggengrößen an der Mastseite mit Besatzband und Ösen - gesäumter Fahnenrand - Wetter- und Windfest - bei 30 Grad waschbar Weiterführende Links zu "Fahne / Flagge Reichskriegsflagge" Wunschlisten, die diesen Artikel enthalten, enthalten ebenfalls
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Sie kann allerdings nach allgemeinem Polizeirecht sichergestellt werden, wenn sie zum Anlass der Gefährdung der öffentlichen Ordnung wird. von 1935 bis 1945 verwendete Variante der Reichskriegsflagge Die Reichskriegsflagge, die die Nationalsozialisten ab 1935 verwendeten, ist grundsätzlich verboten. Der weiße Grund wurde hier durch einen roten ersetzt und in der Mitte befindet sich ein Hakenkreuz. Deshalb stellt ihr öffentliches Zeigen einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das Symbol des Hakenkreuzes darf nicht öffentlich gezeigt werden. Geregelt ist das durch § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder des § 130 StGB (Volksverhetzung). Verboten ist dabei die öffentliche Zurschaustellung bzw. Zeigen, die Herstellung und die Einfuhr aus dem Ausland. Der reine Besitz ist nicht strafbar. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind dabei ausnahmsweise anerkennenswerte Ziele, wie z. B. die Darstellung in Unterricht und Lehre.
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