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2 Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend. S 2190 Bemessung der AfA nach der Nutzungsdauer 3 1 Die AfA ist grundsätzlich so zu bemessen, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes voll abgesetzt sind. 2 Bei einem Gebäude gilt Satz 1 nur, wenn die technischen oder wirtschaftlichen Umstände dafür sprechen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) weniger als 33 Jahre (bei Bauantrag/obligatorischem Vertrag nach dem 31. 12. 2000) oder 25 Jahre (bei Bauantrag/obligatorischem Vertrag vor dem 1. 1. 2001) bzw. §§ 7c bis 7d EStG - Einzelnorm. eines anderen Gebäudes weniger als 50 Jahre (bei vor dem 1. 1925 fertig gestellten Gebäuden weniger als 40 Jahre) beträgt. 3 Satz 2 gilt entsprechend bei Mietereinbauten und -umbauten, die keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen sind. Bemessung der linearen AfA bei Gebäuden nach typisierten Prozentsätzen 4 1 In anderen als den in Absatz 3 Satz 2 und 3 bezeichneten Fällen sind die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten AfA-Sätze maßgebend.
Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bei Gebäuden 11 1 Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ( AfaA) sind nach dem Wortlaut des Gesetzes nur bei Gebäuden zulässig, bei denen die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG bemessen wird. 2 AfaA sind jedoch auch bei Gebäuden nicht zu beanstanden, bei denen AfA nach § 7 Abs. 5 EStG vorgenommen wird.
1 hochwertige Orientteppiche (Anschaffungskosten ü. 1000, - DM/m 2) 44. 2 normale 44. 3 einfache 45 Theken (einfach) 46 Theken- und Kellnerausgaben (fahrbar) 47 Unterhaltungsautomaten 48 Video-Übertragungsgeräte 49 Wärmeschränke 50 Wäschereiausrüstungen 51 Wäschereimaschinen ( autom. ) 52 Wasseraufbereitungsanlagen 53 Zimmermädchenwagen Hinweis Neuregelung der Wertgrenzen in Pos. 6. 1 (hochwertige Gemälde - ab 2. 500, - EUR Anschaffungskosten) Pos. 2 (hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen - ab 1. 000, - EUR Anschaffungskosten) Pos. 44. 1 (hochwertige Orientteppiche - Anschaffungskosten über 500, - EUR/m 2) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. 2001 angeschafft oder hergestellt werden, durch BMF Schreiben vom 14. 2001, VV DEU BMF 2001-12-14 IV D 2-S 1551-497/01