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12. 2010 Die Daten entsprechen derzeit noch nicht dem Datenmodell in der oben benannten Durchführungsverordnung und der Datenspezifikation zum Thema Bodennutzung.
Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mit Frau Schade (Tel. : +495601 9325-313; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) möglich. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Schauenburg unter öffentlich bekannt gemacht wird. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie und gelb eingefärbte Fläche, Plan genordet und ohne Maßstab): Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Amtliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 66 (Erlenstraße), OT Elgershausen. 66 "Erlenstraße" umfasst die Grundstücke der Gemarkung Elgershausen, Flur 7, Flurstücke 30, 31 und 37 (in Teilen). Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Jan 4, 2016 | Bekanntmachungen, Gemeinde Lathen, Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht am 04. 01. 2016
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Beratungsweg Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen zur Vorlage verfolgen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 26. 2008 Beschluss: Der Ausschuß schlägt dem Rat folgenden Beschluß vor: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten. Abstimmergebnis: 1 Stimmenthaltung, 14 Ja-Stimmen Rat, 22. 04. Gemeinde hatten bebauungsplan nr 66 en. 2008 Beschluss: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. Abstimmergebnis: 29 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Die Bauleitplanung dient der Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Grömitz. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, welches seine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch hat. In der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Danach werden in der verbindlichen Bauleitplanung die Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur eine behördenverbindliche Darstellung über die Grundzüge der Flächennutzung enthält, werden in den Bebauungsplänen die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Bebauungspläne schaffen somit die Voraussetzungen für die Baugenehmigungen der Bauaufsichtsbehörde. Auf diesen Seiten können Sie sich die derzeit gültigen Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen und Berichtigungen der Gemeinde Grömitz ansehen. Gemeinde hatten bebauungsplan nr 66 kw. Die Pläne lassen sich vergrößern und auch ausdrucken, sie sind jedoch nicht maßstabsgerecht.