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Zuerst sollte man grundsätzlich festlegen, wann der Dienstplan für die Arbeitnehmerinnen ausgehängt sein sollte. Unserer Ansicht nach wäre es wünschenswert, den Dienstplan einen Monat vor Inkrafttreten in mitbestimmter Version den Arbeitnehmer*innen bekannt zu geben. Schon jetzt wird deutlich, dass das Mitbestimmungsverfahren mit all seinen Fristen demnach noch vorher abgeschlossen sein muss. Und um das Endergebnis vorweg zu nehmen: unserer Ansicht nach muss ein Dienstplan mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten der zuständigen Mitarbeitervertretung zur Mitbestimmung vorgelegt werden. Im Folgenden schauen wir uns an, warum das so ist! Szenario 1: Ein sehr schöner Dienstplan! Mitbestimmung und Mitberatung. In diesem Szenario wird ein Dienstplan vorgelegt, dem die Mitarbeitervertretung dann problemlos zustimmen kann. Es gibt keine Anmerkungen und keine zu klärenden Sachverhalte. Die Mitarbeitervertretung behandelt den Dienstplan also innerhalb ihrer 14-tägigen Reaktionsfrist einmalig in ihrer Sitzung, fasst den Beschluss zur Zustimmung und der Dienstplan kann dann 6 Wochen vor Inkrafttreten ausgehängt werden.
Daher hätte der Arbeitgeber jeden Schichtplan einzeln mit dem Betriebsrat abstimmen müssen. Auch bei besonderer Eile ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht ausgeschlossen. Anhaltpunkte dafür, dass Notfälle zugrunde gelegen hätten, also Fälle höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle, bestehen nicht. Das muss der Betriebsrat beachten Der Betriebsrat muss beim Festlegen der Arbeitszeit im Betrieb und damit auch bei der Schichtplangestaltung mitbestimmen (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Das heißt: er muss bei jedem einzelne Schichtplan sein OK geben. Mav zustimmung dienstpläne pdf. Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren der Dienstplangestaltung in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. In einer solchen kann der Betriebsrat vorab seine Zustimmung für bestimmte Fälle geben. Das erleichtert das Verfahren. Aber der Arbeitgeber muss sich eben mit dem Betriebsrat einig sein. Ist dies nicht der Fall, muss er in der Tat jedes Detail des Dienstplans mit ihm abstimmen – auch in Eilfällen. © (fro)
Die von der Arbeitgeberin begangenen Verstöße waren jedoch in diesem Fall sowohl für sich und auch in der Gesamtschau nicht als grob im Sinne von § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einzustufen. Da die Arbeitgeberin gezeigt habe, dass sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats grundsätzlich respektiere, verneinte das LAG wegen fehlender Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Mav zustimmung dienstpläne vorlage. Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. 12. 2012 Aktenzeichen: 6 TaBV 880/12 bund-online Die Entscheidung finden Sie im Volltext unter bund-online (nur für registrierte Nutzer). Lesetipp der Online-Redaktion »Mitbestimmen bei der Arbeitszeit« von Christian Schoof in »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2011, S. 721–730. (c) (ck)