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Was ist das Kirchgeld? Beim Kirchgeld handelt es sich um eine Steuer, die den Kirchengemeinden vor Ort zugutekommt, eine Ortskirchensteuer. In Bayern werden von den Kirchenmitgliedern nur 8 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben, in den meisten anderen Bundesländern hingegen 9 Prozent. Kirche & Geld | Dekanat Augsburg. Da der finanzielle Bedarf für die Aufgaben der Kirche in Bayern jedoch nicht geringer ist, wird in Bayern das Kirchgeld für die Belange der Kirchengemeinden erhoben. Die Kirchengemeinden werden dadurch in ihrer Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit gestärkt und können abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen. Die Erhebung von Kirchensteuern und somit auch des Kirchgeldes ist den Kirchen durch das Grundgesetz und die Bayerischen Verfassung gewährleistet, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Kirchen zu stärken. Hierdurch werden erhebliche Verluste durch Enteignungen in früheren Jahrhunderten ausgeglichen. Der Staat anerkennt dadurch gleichzeitig, dass die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und ihren inneren Zusammenhalt leisten.
Einzelheiten sind im Bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Hierzu hat die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Ausführungsbestimmungen erlassen. (siehe unten) Wer ist kirchgeldpflichtig? Kirchgeldpflichtig sind alle über achtzehn Jahre alten Kirchenmitglieder, die am 1. Januar ihren Wohnsitz im Bereich der Gesamtkirchengemeinde (die dem Gebiet des Dekanatsbezirks entspricht) haben, eigene Einkünfte oder Bezüge besitzen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind (hierzu zählen auch Renten, Stipendien und Unterhaltsansprüche) und diese einen Betrag, der nicht besteuert wird, den sog. Grundfreibetrag gemäß § 32 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, übersteigen. Wie wird das Kirchgeld erhoben? Die Aufforderung zur Zahlung des Kirchgeldes erfolgt mit dem Kirchgeldbrief, der über die Verwendung des Kirchgeldes informiert und ausführlich die Rechtsgrundlagen darstellt. Evangelisches kirchensteueramt münchen f. j. strauss. Anhand der dort abgebildeten Staffelung kann jede/r selbst einschätzen, in welcher Höhe Kirchgeld zu zahlen ist.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hatte auf juristischem Wege, u. a. Evangelisches kirchensteueramt münchen f. durch zwei Musterprozesse ( Fall 1, Fall 2), die Rechtsfigur des besonderen Kirchgeldes gezielt unter Druck gesetzt. Am Tag nach der Entscheidung gratulierten die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm über Twitter dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw): "Wir gönnen Ihnen den Triumph. " Deutschlandweiter Handlungsbedarf bei den Kirchen Von der evangelischen Kirche in Bayern wird das besondere Kirchgeld nun nicht mehr erhoben, jedoch nach wie vor noch von den anderen evangelischen Landeskirchen, von etlichen katholischen Bistümern sowie einer Reihe kleinerer Religionsgemeinschaften. Hierzu meldete die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf ihrem Portal: "Bayerische Landeskirche schafft als erste 'besonderes Kirchgeld' ab". Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), das sich für die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs insgesamt einsetzt, hat die Abschaffung des besonderen Kirchgeldes in Bayern auf seiner Website ausführlich kommentiert.