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Kanzlei Burghard von Bargen Burghard von Bargen Glacisstraße 6 01099 Dresden Problem melden Eintrag bearbeiten Anbieterkennzeichnung Burghard von Bargen - Kanzlei Burghard von Bargen ist gelistet im Branchenbuch Dresden: Dienstleistungen Rechtsanwalt Dieses Branchenbuch befindet sich noch in der Betatest Phase.
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Nach Maßgabe des jeweils geltenden Landesstiftungsgesetzes sind die Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen sowie ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes zu fertigen. § 9 – Beschlussfassung und Einberufung des Vorstandes Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Eine Beschlussfassung in einem schriftlichen Umlaufverfahren ist möglich. Bei Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Vorstandes erforderlich. Der Vorstand ist vom Vorsitzenden oder vom Stellvertreter einzuberufen, so oft dies zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung erforderlich scheint, mindestens jedoch einmal im Jahr. Der Vorstand ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies verlangt. § 10 - Geschäftsführung Der Vorstand der Stiftung EDDI kann eine Geschäftsführung berufen und Richtlinien für ihre Arbeit erlassen.