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Zwar sei die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin nicht frei von rechtlichen Bedenken. Dies führe jedoch nicht dazu, dass die Antragstellerin eine Chance hätte, befördert zu werden. Solle ein Beförderungsamt vergeben werden, müsse ein Dienstherr die Auswahl unter den Konkurrenten im Rahmen eines Vergleiches dienstlicher Beurteilungen vornehmen. Diese Beurteilungen sollten hinreichend aktuell, aussagekräftig und inhaltlich vergleichbar sein. Das hat der Dienstherr beachtet Dies habe der Dienstherr beachtet. Zwar seien hinsichtlich des Beurteilungszeitraumes durch die Antragstellerin Bedenken vorgetragen worden. Dienstliche beurteilung textbausteine. Diese räumte das Gericht jedoch aus. Es stellte weiter fest, dass die Konkurrentin der Antragstellerin wesentlich besser beurteilt worden sei. Der Dienstherr habe die Antragstellerin nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Angesichts des Ergebnisses ihrer dienstlichen Beurteilung stehe jedoch fest, dass sie nicht in die nähere Auswahl kommen könne. Beurteilungsfehler bei den Beurteilungsmerkmalen fielen dem Gericht ebenfalls nicht auf.
Als ich im Jahre 2001 aus dem Schuldienst ausschied, stellte ich fest, dass sich sehr viele Kolleginnen und Kollegen bei mir meldeten, die irgendwelche Probleme hatten. Daraufhin erweiterte ich meine Internetpräsenz um weitere Themenbereiche, wobei sich die meisten um die Dienstliche Beurteilung drehten, die ein immer größeres Beratungsfeld darstellten, weil sich die Form der Beurteilung dauernd veränderte. Ich schrieb mehrere Aufsätze in pädagogischen Fachzeitschriften dazu und veröffentlichte einen dicken Sammelband zur Dienstlichen Beurteilung mit Beurteilungskriterien und Textbausteinen. Meine Website wurde stark besucht und im März 2016 konnte ich den millionsten Besucher mit einer Flasche Champagner belohnen. Durch meine Tätigkeit im Personalrat und als Schulleiter kannte ich sämtliche Tricks und die notwendigen Rechtsgrundlagen, um den Ratsuchenden erfolgreich zu helfen. Da ich alle Mails und Telefonanfragen beantwortete, war dieser Service sehr beliebt, wuchs mir aber über den Kopf.
Die Begründung der Beurteilung müsse am Statusamt ausgerichtet sein. Das sei wichtig, damit man vergleichbare Beurteilungsmaßstäbe anlege und um gleichmäßige Schwerpunkte innerhalb der Statusämter setzen zu können. Die Begründung einer dienstlichen Beurteilung kann im Widerspruchsverfahren nicht mehr nachgeholt werden Die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung könne allerdings im Widerspruchsverfahren nicht mehr nachgeholt werden. Sie sei notwendiger Bestandteil der Beurteilung selbst. Im Falle der Antragstellerin sei eine Begründung des Gesamturteils ebenso wie bei deren Konkurrenten lediglich in einem Vermerk von Erstbeurteiler und Zweitbeurteilungen niedergelegt. Dieser Vermerk sei kein Bestandteil der dienstlichen Beurteilung. Der Dienstherr habe den beiden diesen Vermerk auch nicht eröffnet. Damit sei die Begründung des Gesamturteils auch kein Bestandteil der Beurteilung selbst. Das mache die Beurteilung formell fehlerhaft. Trotz dieser Bedenken gab das Verwaltungsgericht der Antragstellerin im Eilverfahren nicht recht Trotz dieser Bedenken gab das Verwaltungsgericht der Antragstellerin im Eilverfahren nicht recht.
Meine Zeit als Personalrat und Internetberater Bei dem Wechsel von Neuss nach Krefeld hatte ich meinen Posten als Vorsitzender des örtlichen Personalrats aufgegeben. Als nun vier Jahre später neue Personalratswahlen in NRW anstanden, setzte mich der Verband Bildung und Erziehung auf die Liste für Gesamtschulen und gewann auch 2 Sitze im Bezirkspersonalrat Düsseldorf. Von den 21 Mitgliedern waren 16 in der GEW, 3 im Philologenverband und 2 im VBE. Ich war der einzige Schulleiter in der Runde, was ziemlich ungewöhnlich war, denn die GEW stellte grundsätzlich keine Schulleiter auf die Kandidatenliste. Das fand ich sehr unklug, denn auf diese Weise kamen deren Mitglieder gar nicht an die Informationen, die ich als Schulleiter hatte. Ich konnte so die Kolleginnen und Kollegen viel besser beraten, die Probleme mit ihren Schulleitungen hatten und sich an den Personal wendeten. Allerdings schottete sich die GEW geschickt ab, denn durch die große Mehrheit konnte sie alle Anträge blockieren und wies ihren Mitgliedern jeweils die Gesamtschulen in deren Nähe zur Betreuung zu.
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