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Von diesem Wert werden die Schulden abgezogen, von der Differenz erhält die Schwester die Hälfte. Da die Eltern sich hier offenbar am Haus kein Wohnrecht/Nießbrauchrecht vorbehalten wollen, da sie künftig Mieter in ihrem Haus werden, gibt es hier auch nichts weiter abzuziehen. Eure Renovierungskosten spielen hier keine Rolle, dies sind Kosten welche ihr in euer künftiges Eigentum investiert. Wenn die Eltern allerdings hier Gerechtigkeit unter den Schwestern erzielen wollen, warum sollen sie dann in ihrem ehemals eigenen Haus nun Miete bezahlen? Elternhaus kaufen, hat Schwester Anspruch drauf? Erbrecht. Ich als auzuzahlende Schwester würde hier auf ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht für die Eltern verhandeln. Letztendlich ist es aber die Entscheidung der Eltern, sie können deiner Verlobten das Haus auch schenken. Sofern die Eltern Miete bezahlen, muss die Einliegerwohnung so gestaltet werden, dass sie auch an Dritte vermietet werden kann. Wenn die Schwester ausbezahlt wird, muss sie auch mit zum Notar um in der Urkunde auf ihren Pflichtteil verzichten.
In letzter Instanz entschied auch hier der BFH, dass es sich um ein Interesse der Mutter handelte, die Erbfolge neu zugestalten und hier ausdrücklich als Schenker auftreten wollte. Als Folge der vorweggenommenen Erbfolge, fällt somit keine Grunderwerbsteuer bei den Geschwistern an. Insgesamt kann festgehalten werden, dass bei § 3 Nr. 6 GrEStG nach wie vor gilt: Übertragungen an Geschwister unterliegen der Grunderwerbsteuer, da keine gerade Linie vorliegt. In den Fällen einer vorweggenommenen Erbfolge und anschließender Übertragung im Kreise der Geschwister sollte geprüft werden, ob hier eine Steuerfreiheit besteht, die gemäß § 3 Nr. Haus Eltern abkaufen. Was muss ich Bruder ausbezahlen? (Recht, Familie, Hausverkauf). 2 Satz 1 GrEStG mittelbar einer Grundstücksschenkung unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes entsprochen hätte. Steht Ihre Finanzierung schon oder darf es noch etwas besser sein? Vergleichen Sie über 400 Banken bei dem Testsieger Interhyp und stellen Sie eine Immobilienfinanzierungsanfrage.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 21. 09. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, ich beantworte Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt: Zunächst gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, einem Kind etwas zu schenken. Die eine Möglichkeit ist eine Schenkung zum Zweck der "Ausstattung". Dies ist der Fall, wenn beispielsweise die Eltern einem Kind eine Schenkung machen, um diesem einen Start ins Leben zu ermöglichen (Schenkung eines Hauses zur Hochzeit, Finanzierung eines Geschäfts, Darlehen zur Existenzgründung etc. Hausübergabe - Auszahlungshöhe des Bruders - frag-einen-anwalt.de. ) Eine solche Schenkung ist im Rahmen der Erbauseinandersetzug (also wenn der Schenker gestorben ist) gem. § 2050 BGB ausgleichspflichtig. Darüber hinaus gibt es auch noch die "normale" Schenkung. Diese ist grundsätzlich unter den Erben nicht ausgleichspflichtig.
Fazit: Insgesamt ist zu sagen, dass die lebzeitige Eigentumsübertragung (Vorschlag der Geschwister) die vorzugswürdige Variante ist. Vorteile: gerechter Ausgleich, geregelte Verhältnisse, Frieden in der Familie, Kostengünstig. Wollen Sie dies nicht, dann sollten Sie als Mieter einziehen und die Eigentumsproblematik mit Auszahlung etc. auf den Erbfall verschieben. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Beste Grüße Anja Merkel, LL. M. Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Mayer, ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen: Meine Frage ist, gibt es einen besseren Weg die Situation möglichst gerecht zu klären und dabei die Risiken für alle beteiligten weitgehend zu minimieren? Ihr Lösungsvorschlag, d. h. Haus jetzt zu bewerten, um diesen Wert dann im Rahmen der Erbschaft zugrunde zu legen, ist nicht rechtskonform/rechtssicher. Der Wert des Nachlasses ist zum Zeitpunkt des Erbfalles zu bewerten, d. am Todestag, vgl. § 2311 BGB. Insofern müssen Ihre Geschwister bei Eintreten des Nachlass Falles den von Ihnen jetzt festgeschriebenen Wert des Hauses nicht akzeptieren, da das Gesetz ganz klar etwas anderes vorsieht. Auch alle mit der Erbschaft verbundene Kosten und Lasten werden mit dem Nachlass Wert zum Todeszeitpunkt berechnet. Die Eigentumsübertragung zu Lebzeiten (Vorschlag der Geschwister) ist der übliche und einfachste Weg, das Vermögen zu übertragen. Entweder also das 1. gesamte Haus an Sie mit einem Wohnrecht für die Eltern im EG und Auszahlung der Geschwister oder 2. eine offizielle Teilung des Hauses in 2 separate Wohneinheiten und einen Ausgleich an die Geschwister entsprechend dem Wert des 1OG+DG.
Dies sprengt aber eindeutig die Grenzen dieser Plattform. Ich hoffe, ich konnte Ihnen nunmehr doch eine grobe Übersicht bieten. Rechtsanwalt
Es kommt auf den Umfang der Pflegeleistung und die entsprechenden Aufwendungen an. Um die ganze Sache in der Familie fair und einvernehmlich zu regeln, würde ich Ihren Eltern empfehlen, einen notariellen Erbvertrag mit Ihnen und Ihrem Bruder zu schließen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Gerne stehe ich Ihnen für eine Nachfrage oder eine weitergehende Interessensvertertung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Aust Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 21. 2008 | 11:54 Sehr geehrter Hr. Aust, vielen Dank für Ihre Antwort. Trotzdem noch eine Nachfrage zu dieser: Sie sprechen nur von einer "Schenkung". Stellt wohl eine vorzeitige Übergabe des Hauses eine Schenkung dar oder ist der von Ihnen angesprochene notarielle Erbvertrag etwas anderes? (diesen meinte ich eigentlich)Wie sieht es hier aus? Auf eine Frage gingen Sie leider nicht konkret ein. Im Falle eines Ausgleichsanspruches meinerseits, würde mich der konkrete EURO Betrag interessieren den ich erhalten würde.
Zeichensetzung – leicht gemacht Punkt, Strichpunkt und Komma: In einem 12-teiligen Kursus macht Sie der Sprachexperte Christian Stang mit den Grundlagen der Zeichensetzung vertraut. Folge 5: Das Ausrufezeichen nach Aufforderungssätzen Mit dem Ausrufezeichen können Sie einen Satz kennzeichnen, der besonders betont oder beachtet werden soll. In der Regel kommt das Satzzeichen daher nach Aufforderungen, Befehlen, Warnungen und Bitten zum Einsatz: Jetzt komm doch endlich! Herzlichen Glückwunsch! Viel Erfolg! Prima! Vorsicht – bissiger Hund! Anstelle des Ausrufezeichens wird jedoch ein Punkt gesetzt, wenn die Aufforderung ohne Nachdruck gesprochen wird: Erläutern Sie uns den Vorfall. Ergänzen Sie die fehlenden Satzzeichen. Vergleiche Seite 12. Ein kleiner Tipp am Rande: In diesen Sätzen wäre es möglich, das Wörtchen bitte einzusetzen: Erläutern Sie uns bitte den Vorfall. Ergänzen Sie bitte die fehlenden Satzzeichen. Vergleiche bitte Seite 12. Gib mir ein ausrufezeichen kopieren. Auch nach Ausrufewörtern (Interjektionen) kommt übrigens das Ausrufezeichen zum Einsatz: Pfui!
Nach stark verkürzten Sätzen, die grammatikalisch gesehen keine eigenständigen Sätze sind, aber eine wichtige Mitteilung enthalten, wird ebenfalls das Ausrufezeichen gesetzt. Beispiele dafür sind: Explosiv! Zerbrechlich! Frohe Ostern! Oft werden Ausrufezeichen in Titeln verwendet, besonders bei Zeitungsüberschriften wie etwa bei: Sturmflut in Hamburg! Gibst du mir bitte mal das Salz..Frage oder Ausrufezeichen? (Grammatik, Grammatik-Deutsch). Generell wird das Ausrufezeichen nach Interjektionen, den so genannten Ausrufewörtern. Beispiele: Aua! Leise! Werden aber mehrere Interjektionen gleicher Art hintereinander verwendet, so werden diese durch Komma abgetrennt und erst am Ende durch das Ausrufezeichen gekennzeichnet, wie bei: Ja, ja, ja! Anrede in Briefen mit Ausrufezeichen? Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt heute nicht mehr, dass das Ausrufezeichen nach einer höflichen Anrede im Brief steht, hier wird die Anrede heute nur noch mittels Komma abgetrennt. Hingegen wird das Ausrufezeichen nach Sätzen benutzt, die als Ausruf zu verstehen sind, grammatikalisch gesehen aber eigentlich eine Frage darstellen.
Hast du eigentlich noch alle Tassen im Schrank?! Das ist nicht dein Ernst, oder? !