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Sissi88 Beiträge: 9 Registriert: 13. 05. 2013, 17:58:07 Eheähnliche Gemeinschaft Hallo, ich lebe seit 2 Jahren mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung und möchte daher mein Referendariat in der Gegend absolvieren (komme aus NRW) Nun schiele ich auf Sozialpunkte und möchte daher angeben, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Dazu bedarf es einer,, Bescheinigung der Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass beide Personen unter der gegebenen Anschrift gemeldet sind". Kann ich die Meldebescheinigung von vor 2 Jahren (Anmeldung) einreichen oder sollte man eine aktuelle Bescheinigung vorlegen? Liste mit Sozialpunkten? - Referendariat - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte. Viele Grüße!! nrw31 Beiträge: 1001 Registriert: 11. 02. 2010, 21:39:33 Wohnort: NRW / Hochschulbereich Re: Eheähnliche Gemeinschaft Beitrag von nrw31 » 15. 2013, 16:55:02 Ich würde die Meldebescheinigung von damals sowie eine Kopie der Personalausweise inklusive Adressangabe (Rückseite) hinschicken. Das sollte genügen. Damit ist klar, dass Ihr nach wie vor dort gemeldet seid. cressi Beiträge: 301 Registriert: 21.
Wenn an der Beziehung noch was zu retten ist, dann warte eben ab. Wenn sowiesonklar ist, dass der Zug abgefahren ist, dann Nägel mit Köpfen machen und die Beziehung beenden. Und in diesem Fall halt melden, dass die eheähnliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. Nur zu den Eltern ziehen.... neee, um Gottes Willen Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06 Die_Eine Beiträge: 568 Registriert: 22. 03. 2011, 21:07:36 Wohnort: Niedersachsen, GHR, ev. Religion/Mathematik/Sachunterricht von Die_Eine » 16. Eheähnliche Gemeinschaft aufgelöst! - Referendar.de. 2011, 18:58:58 Okay, dann ein sorry von mir - ich hatte das dann wohl falsch verstanden, für mich klang es beim Lesen so als würdest Du den Sozialpunkt gern behalten wollen und daher die Trennung so "legen", dass Du ihn behalten kannst. Also - wenn Du Dich trennst gibst Du einfach dem zuständigen Amt Bescheid und die werden dann damit umgehen können/müssen - und das sollte auch nach der Verteilung gehen, sollte das der Zeitpunkt sein, ich gehe mal nicht davon aus, dass einmal verteilte Plätze dann wieder umgeschichtet werden bzw. dass sie Dir Deinen Platz wegnehmen.
MaryPoppins Beiträge: 44 Registriert: 25. 05. 2010, 20:44:53 Wohnort: Ruhrgebiet "eheähnliche Gemeinschaft" Hallo, ich bin ein bisschen verwirrt, was die Dokumente für die Sozialpunkte angeht. Da mein Freund und ich nächsten Monat zusammenziehen darf ich die Meldebescheinigung nachreichen (zur Bewerbung hab ich den Mietvertrag gelegt und darum gebeten die Meldebescheinigung nach dem Umzug nachzureichen). "eheähnliche Gemeinschaft" - Referendar.de. Wie man an so eine Bescheinigung kommt ist klar. Was aber ist diese "rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung", die wir beide unterschreiben müssen? Ist die nur rechtsverbindlich, wenn ein Notar daneben stand, oder reicht es, wenn ich ein Schreiben aufsetze, das im Kern sagt: "Hiermit bestätigen wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben", und das dann beide zu unterschreiben? Und wie bescheinige ich das Arbeitsverhältnis meines Partners? ich habe den Arbeitsvertrag mitgeschickt, aber es steht auf sevon noch unter den nachzureichenden Unterlagen. Schonmal vielen Dank für die Antworten Strawberry Beiträge: 28 Registriert: 14.
Mache auch einige Sachen in unserer Kirche, aber gehört im Orchester spielen und im Chor singen da auch zu? Da werde ich mir mal so eine Bescheinigung ausstellen lassen, wo das auch drauf steht. Hatte bis vor kurzem auch Sonntagsschule gemacht, mache das aber nicht mehr. Das wär sicherlich gut gewesen... `Vielen lieben Dank schonmal für die schnellen Antworten und vielen guten Tipps!! DANKE!! Finde ich echt super dieses Forum! Bin froh, dass ich das gefunden habe, und das es noch so viele hilfsbereite Menschen gibt! #16 Ich hatte auch ein "normales" Schreiben an die Bezirksregierung geschickt aus dem hervor ging, dass ich ehrenamtlich in einem Jugendhaus tätig bin. Leider hat die Bez. -Reg. das Schreiben aus oben genannten Gründen nicht anerkannt (und das ist jetzt erst ein paar Wochen her). #17 Danke für die Antworten. Werde dann, wenn es soweit ist, meine ehrenamtliche Tätigkeit einfach angeben/bestätigen lassen. Natürlich wäre ich gegebenenfalls auch ersetzbar... Hat mich mal grundsätzlich interessiert.
Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei.
Bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt. Mir geht es doch nicht um den einen Punkt! Mir ist doch egal, wo ich welchen Seminarplatz bekomme. Mit dem einen Punkt - müsstet Ihr eigentlich alle wissen - ist nicht viel zu holen! Es geht darum, was zu tun ist, wenn ich mich trenne. DAS war meine Frage! Darüber hinaus solltet Ihr hier nicht urteilen, ob irgendetwas "scheinbar" ist oder wie meine moralischen Werte liegen. Das steht euch nicht zu. Vielen Dank für's Ihr toll als (angehende) Lehrer mit Beratungsfunktion... Hubselzwerg Beiträge: 2783 Registriert: 30. 08. 2008, 19:34:09 Wohnort: Niedersachsen Sek I Mathe und Physik von Hubselzwerg » 16. 2011, 17:52:52 Verstehe die moralische Keule gerade nicht. Mag ja sein, dass es einer tatsächlichen eheähnlichen Gemeinschaft widerspricht sich zu trennen (wegen in die Wolle kriegen). Aber... ich hab ja mal gehört, dass sogar Menschen mit Trauschein sich wieder trennen. Also, ich würde das Drumherum erstmal außen vorlassen. Was soll schon passieren? Da ihr ja sogar zusammen wohnt, wird man dir wohl kaum ankreiden können du hättest dir einen Punkt erschlichen.
#12 @kalinkago Bist Du Dir sicher, dass Du nicht lieber in einem Forum für haarige Fabelwesen besser aufgehoben wärst? Alternativ würde ich Dich bitten, in einem separaten Thread doch Deine These mit den Anforderungen ein wenig mit harten Fakten zu untermauern, um eine sachliche Diskussion zu ermöglichen. #13 Ist isoliert nicht viel (für bestimmte Seminare hier in BW muss man sich unter 10 Punkten gar nicht erst bewerben, da es höchstens als Lottotreffer dennoch klappt), kann aber ja einfach nur ein Ergänzungspunkt sein, um wohnortnah zugewiesen zu werden. Wenn man keine großen Punkte rege hat zählt eben jedes solche Einzelpünktchen.
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