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Dieses Feld muss aktuell nicht ausgefüllt werden, da es dazu keine vertragliche Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Physiotherapieverbänden gibt. PHYSIO-DEUTSCHLAND und die weiteren Physiotherapieverbände lehnen den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand kategorisch ab. Eine Einigung zu diesem Punkt war mit den Kostenträgern bei den Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag nicht zu erzielen. Nun entscheidet das Schiedsverfahren darüber. Neue Heilmittel-Richtlinien bringen dauerhafte Erleichterungen Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, gelten als neuer Verordnungsfall nach § 7 der neuen Heilmittel-Richtlinie. Eine wichtige Neuerung für die Physiotherapiepraxen: Die bisherige Systematik der unterschiedlichen Verordnungsarten (Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls) wird ab diesem Zeitpunkt abgeschafft. Das bedeutet: Ärzte müssen ab dem 01. Januar 2021 ausschließlich die Höchstverordnungsmenge je Verordnung beachten. Ab 01. Januar 2021 verlängert sich außerdem die Frist des spätesten Behandlungsbeginns auf 28 Tage.
Ist die Verordnungsmenge im Rahmen des Heilmittelkatalogs ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen. Die Ausstellung liegt im Ermessen des Arztes. Zurück zur Übersicht Voriger Eintrag Vojta Nächster Eintrag Verlaufsdokumentation
z. B. : wenn der Arzt 6 Einheiten "Krankengymnastik als Doppelbehandlung" verordnet, dürfen: 3 x 2 Einheiten "Krankengymnastik" am selben Tag durchgeführt und abgerechnet werden. Behandlungsfreies / verordnungsfreies Intervall Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Ausstellungsdatum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall vom gleichen Arzt ausgestellt wurde. Sollten Sie Fragen zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021 haben, hilft Ihnen das Physiotherapie Köln Praxis Team gerne weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen