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Der letzte Weg könnte möglicherweise für Sie kostenpflichtig sein. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem WEG-Verwalter ab. Somit können Sie sich zu Hause in aller Ruhe mit diesen Unterlage vertraut machen. d) Termin bei Ihrem WEG-Verwalter • Keine Buchung ohne Beleg. • Für jede Buchung in Kontoauszug gibt es eine Buchung im Buchungsjournal und einen Beleg. • Achtung bei Bargeldzahlungen: Hier ist stets eine Quittung vorzulegen. • Diese Unterlagen sollten auf Vollständigkeit (fortlaufende Nummerierung, sich entsprechende Kontostände und Buchungsdatum etc. ) geprüft werden. Auf die einzelnen Buchungspositionen wird künftig unter Rechnungslegung – praktische Tipps gesondert eingegangen. Kassenprüfung ohne Beirat? WEG, Wohnungseigentum, Immobilien. 08. 04. 2019 Dieter Walinski
Dieser Beitrag soll Ihnen eine Erstinformation bieten und kann daher nicht vollständig sein. Dies hat schon seine Ursache in den unterschiedlichen Begriffen: Kassenprüfung oder Belegprüfung. Beide Begriffe sind umgangssprachlich sehr beliebt, aber leider nichts aussagend. Das Wohnungseigentumsgesetz – WEG verwenden dagegen den kaufmännischen Begriff "Rechnungslegung". Kassenprüfung: Ein Begriff, der aus dem Vereinsleben bekannt ist, dass Girokonten noch nicht so bekannt und/oder teuer waren. Belegprüfung: Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass nur Belege geprüft werden, nicht aber Kontoauszüge. Entlastung des Verwalters – Kein Vorteil für die Eigentümer. Rechnungslegung: Und davon redet der Gesetzgeber in § 28 Absatz 5 (für den Verwalter) und § 29 Absatz 3 WEG (für den Verwaltungsbeirat). Als zentrale Basis hierfür ist die Buchhaltungspflicht für Kaufleute anzusehen (§ 238 Handelsgesetzbuch – HGB). Grundsätzlich gilt: a) Wer kann die Unterlagen der Gemeinschaft einsehen? Jede/r Eigentümer/in! Es gibt WEG-Verwalter, die diese Einsichtnahme nur auf die Mitglieder des Verwaltungsbeirates beschränken bzw. beschränken wollen.
Drucken Viele Wohnungseigentümer erhalten in Kürze ihre Hausgeldabrechnungen für das vergangene Jahr. Zahlreiche Empfänger wollen dann nur eins wissen: "Wie viel Geld bekomme ich zurück? " So wie damals, als sie noch Mieter waren. Interessierte Eigentümer stellen dagegen eher die Frage "Was hat die Verwaltung mit unserem (Haus-)Geld gemacht? " Mit der Abrechnung über den Wirtschaftsplan (umgangssprachlich auch Hausgeldabrechnung genannt) legt die Verwaltung dar, wie sie mit den Vorgaben der Eigentümergemeinschaft umgegangen ist. Kassenprüfung - Basiswissen. Doch mit dem Erhalt der individuellen Hausgeldabrechnung hat ein Wohnungseigentümer meist nur zwei Wochen Zeit, um sich einen Überblick über seine Investition in Betongold zu verschaffen. In dieser knappen Zeit kann ein Wohnungseigentümer Zugang zu den Rechnungsunterlagen seiner Gemeinschaft erhalten, diese Unterlagen prüfen und sich eine abschließende Meinung über die Kostenlegung seiner Gemeinschaft bilden. Bei dieser Prüfung kann dann nachvollzogen werden, ob die Hausgeldabrechnung und die dazugehörenden Belege inhaltlich und sachlich richtig sind.
Alternativ kannst Du Dich auch entspannt zurücklehnen und in der Versammlung darauf verweisen dass es ja einen gewählten Kassenprüfer gibt, zwinker "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten, sollte besser zur Miete wohnen" # 2 Antwort vom 3. 2011 | 20:09 Danke, mit dem Kassenprüfer habe ich vor 1 Stunde gesprochen. Er hätte nicht gewußt oder besser ermeinte, er hätte gedacht ich habe keine Zeit. Haha, auf den Beschluss angesprochen kam er ins schwimmen und meinte auch, kannst ja noch `mal prüfen. Denke, das werde ich tun und mit dem Verwalter rede ich vorher auch, wenn er noch länger Verwalter bleiben möchte..., kleiner Scherz!? # 3 Antwort vom 4. 2011 | 10:55 Von Status: Bachelor (3585 Beiträge, 2236x hilfreich) ich würde das Problem erst mal nicht so hoch ansiedeln. Erst nicht erreicht und dann vergessen - möglicherweise. Prüfen kannst du ja jederzeit auch noch. "lg. R. M. " Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Allein die Wahl eines Kassenprüfers ist mangels Beschlusskompetenz nicht möglich, hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Frage vom 3. 5. 2011 | 18:28 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Kassenprüfung ohne Beirat? Hallo ihr Lesenden und Wissenden, in unserer WEG-Gemeinschaft wurde ich als Beiratsvorsitzende in der ersten Versammlung gewählt (vor 6 Jahren). Bis dato heute auch keine Beanstandungen. Vor 2 Jahren haben wir einen lt. Beschluss:"... zusätzlichen Kassenprüfer... " gewählt. Gerade habe ich erfahren, dass die Kassenprüfung ohne mich von statten ging, auch ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen. Bin schon ein wenig verärgert. Ist jetzt die Prüfung nichtig, sollte ich mich auf §29(3) berufen vor der Versammlung prüfen oder erst in der Versammlung Stellung dazu nehmen? Grüße und danke für eure Vorschläge ----------------- "" # 1 Antwort vom 3. 2011 | 19:34 Von Status: Student (2189 Beiträge, 1368x hilfreich) Na, Du kannst ja auch für Dich prüfen, und das Ergebnis vor der Abstimmung über die Abrechnung in Deinem Bericht kundtun, würde ich so machen. Allerdings würde ich mir auch den Kassenprüfer vorknöpfen, und mal den Verwalter fragen welches Problem er gerade hat.