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- Konservative Behandlung hatte die Rückenschmerzen des Mannes nicht beseitigt. Deshalb empfahl ihm der Orthopäde eine computer-gestützte periradikuläre Therapie (PRT: eine Nervenwurzelbehandlung durch Injektion). Über das Risiko einer dauerhaften Querschnittslähmung wurde der Patient nicht aufgeklärt. In der von ihm unterschriebenen Einverständniserklärung stand: "Lähmungen (auch Querschnittslähmungen) nach Blutungen... sind extrem selten". Dennoch ereilte den Patienten dieses Schicksal, obwohl der Eingriff fachgerecht war. Später klagte er auf Schadenersatz, weil der Orthopäde seine ärztliche Aufklärungspflicht verletzt habe. Der Vorwurf wurde von der Vorinstanz zurückgewiesen: Damals habe noch kein medizinisches Fachblatt über eine Querschnittslähmung nach PRT berichtet. Nach dem damaligen Kenntnisstand habe der Arzt auf dieses rein theoretische Risiko nicht hinweisen müssen. Mit diesem Argument war der Bundesgerichtshof nicht einverstanden (VI ZR 198/09). Der Umstand, dass "es" bis jetzt noch nicht passiert sei, reiche nicht aus, um das Risiko als "nur theoretisch" einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.
Gelegentlich auch bis 6 Stunden vorübergehende ausgeprägte Lähmung bei akzidenteller Applikation in den Duralsack. Prävention: Obligate Kontrolle der Nadellage mittels Kontrastmittel oder Luft bleibende Lähmungen bis hin zu einer Querschnittslähmung, z. B. nach Infektion oder mechanischer Nervenverletzung durch die PRT-Nadel Keine Fahrtauglichkeit Zunahme der Beschwerden nach der 1. oder 2. Therapiesitzung Kontrastmittelunverträglichkeit Blutung Infektion Zusätzliche Risiken, bei zervikalen PRTs [ Bearbeiten] Akzidentelle Punktion eines großen Halsgefäßes (Carotiden und insbesondere der Vertebralarterien) mit verbundenem Schlaganfallrisiko, bis zum Tod. Vor einer Applikation einer Cortison Suspension ist zur Lagekontrolle der Nadel daher eine vorherige Kontrastmittelapplikation (KM oder Luft) obligat. CAVE: Bei PRTs der C3-C5 Wurzel (insbesondere C4) muss mit einer Lähmung des N. phrenicus und einer möglichen Ateminsuffizienz gerechnet werden. Literatur [ Bearbeiten] J Hildebrandt " Relevanz von Nervenblockaden bei der Diagnose und Therapie von Rückenschmerzen Ist die Qualität entscheidend? "
ist eine Lokalanästhesie (lokale Betäubung) erforderlich. Dann erfolgt eine Lagekontrolle der Injektionsnadel mit eventueller Lagekorrektur über das CT. Liegt die Nadel richtig, wird der Patient eine Schmerzempfindung beschreiben, die der gewohnten Art und Weise seiner Beschwerden entspricht. Im Anschluss erfolgt der Aspirationsversuch, der zum Ausschluss einer Rückenmarkspunktion bzw. einer intrathekalen Applikation im weiteren Verlauf durchgeführt wird. Der Aspirationsversuch ist positiv, wenn eine kleine Menge Testflüssigkeit aus der Kanüle gesogen wird. Das würde bedeutet, dass das Rückenmark punktiert wurde. Es besteht die Gefahr von Verletzungen und von einer Gabe des Betäubungsmittels in das zentrale Nervensystem, dies kann schwere Nebenwirkungen haben. Bei negativem Aspirationsversuch wird Kontrastmittel injiziert, um die Verteilung der Flüssigkeit am CT verfolgen zu können. Ist diese korrekt, so kann das Medikament langsam appliziert werden. Nach der Entfernung des Operationsbesteckes wird die Wunde desinfiziert und mit einem Pflasterverband versorgt.