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Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Das Gericht befasst sich insbes. Anwalt sozialversicherungsrecht zurich hotels. mit Beschwerden und Klagen betreffend die Bundesgesetze über die: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG), Krankenversicherung (KVG), Unfallversicherung (UVG), Militärversicherung (MVG), Den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG), Familienzulagen (FamZG), Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG), Obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG), Berufliche Vorsorge (BVG), Opferhilfe (OHG). Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle. Haben Sie Fragen? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
Alle Arbeitnehmer sind ab einem bestimmten Mindesteinkommen bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse = BVG) versichert. Säule => Als dritte Säule im engeren Sinn gilt das steuerbegünstigste Sparen (Bankkonto, Versicherungspolice). Im weiteren Sinn werden die rein privaten Vorsorgemöglichkeiten (z. B. Lebens- und Rentenversicherung, Hauskauf) darunter verstanden. Alters- und Hinterbliebenenversicherung = AHV Minimalunterstützung im Alter bzw. Sozialversicherungsrecht | Streiff Rechtsanwalt. für Witwen und Waisen / Einkommensersatz an Versicherten bzw. Hinterlassene alle Personen (Schweizer und Ausländer) mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sowie Schweizer Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft sind. Finanzierung / Beiträge: Erwerbstätige ca. 8, 4%, dies wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen Nichterwerbstätige je nach Vermögen und Renteneinkommen Selbständig Erwerbender ca. 7, 8% vom Jahreseinkommen Invalidenversicherung = IV Unterstützung für Verunfallte, bei denen aufgrund der Verletzung klar ist, dass sie nie mehr voll arbeitstätig sein können.
Ihr Fall ist mir wichtig. Anwalt sozialversicherungsrecht zurich. Berufliche Vorsorge (BVG) Ich praktiziere seit Jahren im Bereich berufliche Vorsorge bzw. Streitigkeiten mit BVG-Versichern. Zankapfel ist einerseits die zeitliche und sachliche Kausalität eines Schadenereignisses oder Berechnungsunklarheiten andererseits. In Bezug auf die Kausalitätsfragen greife ich langjährige versicherungsrechtliche sowie medizinisch-rechtliche Erfahrung zurück.
Die Sozialversicherungen gewährleisten einen guten Schutz vor Risiken, welche die einzelne Person in aller Regel nicht selbst bewältigen kann. Das schweizerische Sozialversicherungssystem wirkt in fünf Bereichen: Vorsorge bei Alter, Tod der versorgenden Person, Invalidität Schutz vor den Folgen bei Krankheit und Unfall (KVG, UVG) Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO) Vorsorge bei Verlust der Arbeit (ALV) Gewährleisten von Familienzulagen (FZG) Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV werden hälftig vom Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden bezahlt. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Rechtsanwalt Zürich, Spanisch. Als Rechtsanwältin und Juristin löse ich seit zwanzig Jahren alltägliche und komplexe Fälle. Ich helfe Ihnen gern beim Analysieren des Kernproblems. Reden Sie über Ihre Probleme, formulieren Sie Ihre Fragen und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Ihnen wird zugemutet, die Vertretungsrechte im Falle der Urteilsunfähigkeit mit Vollmachten zu regeln. Die Sozialhilfe bezahlt grundsätzlich keine Ferien. Die Sozialhilfebezügerinnen können Freizeitauslagen und Ferienkosten aus dem Grundbedarf decken oder die Ausrichtung eines Feriengeldes als situationsbedingte Leistung beantragen. Weiterlesen → Als Hilfesuchende sind Sie verpflichtet, das Sozialamt über Ihre Ansprüche gegenüber Dritten zu informieren (§ 18 Abs. 1 lit. a Sozialhifegesetz, SHG). Lic.iur. Vogler Rolf - Zürich, Sozialversicherungsrecht: Startseite. Weiterlesen → Der Bezug einer Leistung der Fürsorgebehörde ist unrechtmässig, wenn die Hilfe mit unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt wurde. Die zweckwidrige Verwendung der geleisteten Hilfe gilt als unrechtmässiger Bezug, wenn die Behörde erneut zahlen muss. Wenn Alleinerziehende in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Alimentenzahlungen nicht eingehen, können sie ihr Recht auf Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung geltend machen (SKOS-Richtlinie F. 3). Weiterlesen → Alle in der Schweiz wohnenden Personen können Sozialhilfe beanspruchen, wenn sie bedürftig resp.
jede Partnerin gesondert berechnet. Der Existenzbedarf wird bei der Heimrechnung durch die Heimtaxe (Tagestaxe des Heims oder Spitals) sowie den Betrag für die persönlichen Auslagen definiert #