Etwaige Qualifikationsunterschiede können durch Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen ausgeglichen werden. Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Inland absolvierten Ausbildungen und Ausbildungsteilen liegt bei jenen Bildungseinrichtungen, die gemäß oö Sozialberufegesetz zur Ausbildung im jeweiligen Sozialberuf ermächtigt sind. Behindertenarbeit ausbildung o.o. Die Zuständigkeit für Anrechnung und Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen liegt bei den Ländern. Ansprechpartner in Oberösterreich: Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Soziales Bahnhofplatz 1, 4020 Linz Tel: +43 732 7720 15221 E-Mail:
Behindertenarbeit Ausbildung O.O
Die Ausbildung umfasst: 620 Unterrichtseinheiten, 600 Praktikumsstunden, davon 120 Stunden in einem anderem Arbeitsfeld der Behindertenhilfe () Dauer: 2 Semester Schulgeld: € 1. 010, -- im Unterrichtsjahr (inklusive Skripten und Prüfungsgebühren) Aufnahmevoraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer*in Behindertenarbeit bzw. -begleitung
01. 1995 abgeschlossen haben, sind zur Führung der Berufsbezeichnung Diplom-Sozialbetreuer/-in Behindertenbegleitung berechtigt. Wurde die Ausbildung bereits vor 01. 1995 abgeschlossen, dann ist noch das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" zu absolvieren. Werden die geforderten Ergänzungsausbildungen nicht gemacht, so darf jedenfalls die alte Berufsbezeichnung weitergeführt werden. Die Prüfung zum Diplom-Sozialbetreuer/zur Diplom-Sozialbetreuerin gilt als Ersatz für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung. Berufsinformationen zur Behindertenbegleitung finden Sie auch in der AMS-Broschüre "Berufe Soziales". Für detaillierte Informationen zu Ausbildung und Aufnahmemodalitäten kontaktieren Sie am besten direkt die jeweilige Bildungseinrichtung. Behindertenarbeit ausbildung ooo. Gleichstellung und Anerkennung Ausbildungen auf Basis von Gesetzen anderer Bundesländer, die Vertragsparteien gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe sind, gelten als gleichwertig. Für Personen, die im In- oder Ausland gleichwertige Ausbildungen oder Ausbildungsteile absolviert haben und in Oberösterreich in einem Sozialberuf arbeiten wollen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung und Anerkennung.