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Weitere Informationen zur " internetbasierten Fahrzeugzulassung " erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter " i Wo kann ich mehr erfahren? "). Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Voraussetzungen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen. Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z. B. Zinsen, Säumniszuschläge). Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Sie haben zugelassenes fahrzeug erworben in english. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer Umschreibung nur am Hauptwohnsitz des Halters Welche Unterlagen benötige ich?
Umschreibung ohne Halterwechsel Wenn Sie in den Kreis Mettmann gezogen sind und Ihr Fahrzeug dadurch seinen Standort hierher ändert, müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.
Zulassung Gebrauchtfahrzeuge Fahrzeuge, die schon einmal in Deutschland oder im Ausland zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Die Unterlagen zur Zulassung können, je nachdem ob das Fahrzeug in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, abweichend sein. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweils folgenden Kapiteln. Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zulassen Sie möchten Ihr gekauftes Fahrzeug welches außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) ist auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig zulassen. Erforderliche Unterlagen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original) Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend! Sie haben zugelassenes fahrzeug erworben in online. Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls) Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde; Hinweis: Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und eine Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich ggf.
000 Kilometer zurückgelegt hat Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung, wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb des EU-/EWR-Raumes eingeführt wurde Nachweis über die Hauptuntersuchung Stammt das Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedstaat und besitzt eine EG-Typgenehmigung, dann muss die Hauptuntersuchung nur nachgewiesen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Tages der ersten Zulassung des Fahrzeuges zwischenzeitlich fällig gewesen wäre (PKW i. d. R. Sie haben zugelassenes fahrzeug erworben in 1. nach 3 Jahren; Mietwagen müssen bereits nach 1 Jahr geprüft werden). Stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land müssen Sie in jedem Fall vor Zulassung eine Hauptuntersuchung durchführen lassen. Wird jedoch für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung beantragt, berechnet sich die Frist für die nächste Hauptuntersuchung nach dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Versicherungsbestätigung (7-stellige VB-Nummer) Legitimation des künftigen Fahrzeughalters Natürliche Personen können sich nur mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren, für juristische Personen müssen der entsprechende Registerauszug und der/die Personalausweis(e)/Reisepa(ä)ss(e) der Vertretungsberechtigten vorgelegt werden.