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Wir standen auch mal mit einer Mieterin auf Kriegsfuß die nicht bezahlt hat aber auch nicht ausgezogen ist. Durch eine unvorhersehbare Reparatur mußten wir kurzzeitig das Wasser abstellen, natürlich nicht ohne vorher bei der Mieterin zu klingeln um Bescheid zu sagen. Sie hat nicht aufgemacht. Also Wasser abgestellt, nach 15 Minuten stand die Polizei vor der Tür. Nach einem Riesenpalaver und einer Anzeige mit Aussagen des Handwerkers als Zeuge wurde das Verfahren eingestellt. Also da ist schon Vorsicht geboten. Schade, wäre schön wenn alle Richter das so sehen würden, dass die Entscheidung auch auf Wohnungen übertragbar wäre. Gitte #6 Durch eine unvorhersehbare Reparatur mußten wir kurzzeitig das Wasser abstellen Das ist interessant, wir rufen immer den Installateur, wenn kein Wasser aus dem Hahn kommt, jetzt kümmert sich auch die Polizei um solche Sachen? Die sind dafür überhaupt nicht zuständig und dürfen auch nichts machen, außer mit den Beteiligten zu reden. Havarie in Döbeln-Ost: Feuerwehr stellt das Wasser ab. Die genannte Entscheidung ist auf Wohnungen anwendbar, allerdings erst nach Vertragsende.
Sind dringende Handwerksarbeiten notwendig genügt eine Ankündigung von 24 Stunden. Nach Ansicht vieler Gerichten müssen Besichtigungstermine mindestens 3/4 Tagen bis zu 14 Tage im Voraus angekündigt werden. Es reicht wenn der Mieter sich für einen Besichtigungstermin in der Woche mit maximal 3-4 Interessenten einverstanden erklärt. Massen- oder Dauerbesichtigungen müssen Mieter nicht akzeptieren. 3. Voraussetzung: Die Besichtigung darf nur an Werktagen zu den üblichen Tageszeiten stattfinden unter Berücksichtigung der konkreten Belange des Mieters. Die allgemeinen Ruhezeiten hat der Vermieter zu berücksichtigen. Deshalb sollte der vorgesehene Termin in der Regel werktags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr oder 15 bis 18:00 Uhr liegen, wobei der Samstag als Werktag gilt. Tönisvorst: Verwirrter Mieter setzt Wohnung unter Wasser. Ist der Mieter berufstätig, muss der Vermieter darauf Rücksicht nehmen. In diesen Fällen muss der Vermieter Verständnis haben für Termine z. ab 18:00 Uhr oder an Samstagen. Aus nahme: Wenn es sich um einen Notfall handelt, darf der Vermieter ausnahmsweise ohne Ankündigung die Wohnung betreten.
Diskutiere Wasser abstellen und co im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Guten Tag, ich hab gehört man "kann" den Mieter der keine Miete z. B das Wasser abstellen, das geht nicht bei ein mehrfamilienhaus. gib es andere... #1 Guten Tag, das geht nicht bei ein mehrfamilienhaus. gib es andere Sachen die ich machen kann um den mieter zu abreise zu bewegen? Mit freundlichen Grüßen Myubaura schau mal hier: Wasser abstellen und co. Dort wird jeder fündig! Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren #2 anitari Erfahrener Benutzer Da hast Du etwas falsches gehört. Die einzige andere Sache die Du machen kannst, wenn nicht schon geschehen, wäre fristlos kündigen, wenn der Mietrückstand 2 MM beträgt, und dann Räumungsklage einreichen. Alles andere ist verbotenen Eigenmacht. Probleme mit dem vermieter! wasser abgestellt - das war auch nur nen scherz:!:.... #3... Alles andere ist verbotenen Eigenmacht. Das ist eine reflexartige Verkündung endgültiger Wahrheiten... a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Beliefe-rung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.
Ignoriert der Mieter einen ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Besichtigungswunsch des Vermieters, muss er dem Vermieter Schadensersatz leisten und unter Umständen mit einer Kündigung rechnen. 1. Voraussetzung ist das Vorliegen eines konkreten Grundes und/oder eines konkreten Anlasses: Solche Gründe sind z. B. Mängel oder Schäden in der Wohnung, wenn Reparaturen notwendig sind oder die Zähler für die Heizung und Wasser abgelesen werden müssen. Auch die Überprüfung konkreter Vertragsverletzungen, wie z. unerlaubte Tierhaltung oder unerlaubte Untervermietung stellen auch einen solchen Grund dar. Wurde der Mietvertrag gekündigt oder möchte der Vermieter das Haus verkaufen, kann er mit Interessenten oder mit einem Makler die Wohnung betreten und besichtigen. Der Mieter ist jedoch nicht verpflichtet einen Miet- oder Kaufinteressenten ohne den Vermieter in seine Wohnung zu lassen. Der Vermieter kann sich unter Umständen durch einen Makler oder Hausverwalter etc. vertreten lassen. Vermieter stellt wasser ab polizei. 2. Voraussetzung ist die rechtzeitige Ankündigung: Überraschungsbesuche muss der Mieter nicht dulden.