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Weblinks Text der Richtlinie 93/16/EWG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
das Web-Portal für die Maschinen Profis Submitted by root on Fri, 06/28/2013 - 09:31 Richtlinie 93/44/EWG, die den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erweitert: Sicherheitsbauteile, Maschinen zum Heben, die Bewegung von Menschen. Sie können die vollständige Richtlinie in PDF durch cliquing auf den folgenden Link herunterladen: Richtlinie 93/44/EWG in PDF Language German Follow last articles of (c) 2013 - 2022: - All rights reserved - Legal mentions - is a WEB site of industry-finder company HTML version in: Saturday 21st of May 2022 02:49:22 PM PW
Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweirdern Das EG-Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rckseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Lngsebenen befindet, die durch die ueren Punkte der Breite ber alles verlaufen. Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens wre also unter Einhaltung folgender Richtlinien mglich: 93/92/EWG - "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung" 93/94/EWG - "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad" 97/24/EG, Kapitel 3 - "Bauteile und Merkmale (vorst. Auenkanten)" 93/92/EWG Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rckstrahler mssen mittig angebracht werden. Richtlinie 93 94 ewg 40. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist. Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten: Breite x Hhe mindestens Abmessung der Anbringungsstelle Bei Kleinrad: 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm Bei Krad: 280 mm x 210 mm Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Lngsmittelebene des Fahrzeuges.
Hinweis Wird nachtrglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist! Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumanahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.