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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage. Der THC-Grenzwert im Blut liegt bei 1ng/ml, ab dem jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese wird bei der ersten Tat mit einem Bußgeld von € 500, 00, einem einmonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten geahndet. Es ist nicht auszuschließen, dass eine MPU angeordnet wird, um die Fahreignung einzuschätzen. Erst wenn diese ergibt, dass die Fahreignung nicht gegeben ist, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Verstoß gegen das BtMG - Advofleet Rechtsanwälte. Die Fahrerlaubnis wird bei regelmäßigem Cannabiskonsum entzogen. Bei gelegentlichem Konsum besteht weiterhin Fahreignung, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren erfolgt und keine anderen psychoaktiven Substanzen genommen werden. Eine Straftat nach § 316 StGB, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird, liegt nur vor, wenn es aufgrund des Cannabiskonsums zu einer konkreten Gefahrensituation gekommen ist. Hiervon gehe ich jedoch angesichts Ihrer Schilderung nicht aus. Als Beschuldigter in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Sie keine Pflicht, auszusagen.
Ich strebe eigentlich ein Studium beim BKA an. Ist das jetzt noch möglich? Kommen hohe Strafen auf mich zu oder hat das Gespräch was mit dem Dealer zu tun? # 1 Antwort vom 21. 2018 | 15:14 Von Status: Unbeschreiblich (30195 Beiträge, 9409x hilfreich) Da ich minderjährig bin und auf alle Fälle der Vorladung Folge leisten möchte Warum möchtest Du das denn auf alle Fälle? Nach Stand der hier geschilderten Sachlage ist das das Dümmste was Du machen kannst. frage ich mich jetzt was auf mich zu kommt. Wenn Du es geschickt anstellst und derjenige keine belastende Aussage gegen Dich macht, wahrscheinlich gar nichts. Ist das jetzt noch möglich? Wird man den Ausgang der Sache abwarten müssen... Wann würde das Studium denn beginnen? oder hat das Gespräch was mit dem Dealer zu tun? Natürlich hat es damit zu tun. Dachtest Du die laden Dich vor, um mit Dir über das Wetter zu plaudern? # 2 Antwort vom 21. 2018 | 15:29 Von Status: Lehrling (1736 Beiträge, 604x hilfreich) auf alle Fälle der Vorladung Folge leisten möchte Genau das sollte man bei BTM-Delikten nicht tun.