Kleine Sektflaschen Hochzeit
Dabei geht es nicht nur um Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume. Unter Schutz stehen auch das Grundwasser und die Oberflächengewässer, der Boden und das Landschaftsbild. Die Mitarbeiter der Fachdienste Naturschutz sowie Wasser- und Bodenschutz sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund um diese Themen. Aufsicht über Schutzgebiete »Unser Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu sichern«, erläutert Stephan Stein, Leiter des Fachdienstes Naturschutz. »Als Untere Naturschutzbehörde betreuen wir Naturdenkmale und Naturschutzgebiete. Und wir sind für den Artenschutz zuständig, planen dazu eigene Projekte, fördern Projekte anderer Träger und beraten zum Schutz von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen. Streuobst - 1000. Baum mit Zuschuss des Kreises Gießen gepflanzt. « Der Fachdienst wird außerdem bei Bauvorhaben und Planungen zur Flächennutzung und Bebauung einbezogen, damit der Naturschutz berücksichtigt wird. Klaus-Peter Burger, Leiter des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz, sagt: »Wasser ist ein besonders schützenswertes Gut: Es liefert Trinkwasser, bietet Lebensräume und ist elementarer Bestandteil des Ökosystems.
Untere Naturschutzbehörde stellt Tier des Monats im Landkreis Gießen vor (25. 02. 2021) Gemustert wie ein Zebra, springt wie eine Raubkatze – und das hier im Landkreis Gießen. Aber keine Angst: das Gift der Zebraspringspinne ist für den Menschen ungefährlich. Jetzt, wo die Tage wieder wärmer werden, zieht es nicht nur die Menschen nach draußen. Auch die Spinnen werden wieder aktiver und suchen sich ein sonniges Plätzchen. Für den Februar stellt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen daher die Zebraspringspinne als Tier des Monats vor. Eine heimische Tierart, die zwar häufig vorkommt, aber schnell übersehen wird – und dabei hat sie einiges zu bieten. Naturschutz: Eingriffsgenehmigung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Stadt Gießen. Die Zebraspringspinne kommt in weiten Teilen Europas, in manchen Gebieten Nordamerikas sowie im Osten Asiens vor. In Deutschland ist sie fast überall sehr verbreitet. Ursprünglich lebt sie auf steinigem Trockenrasen, doch in der Nähe des Menschen ist sie meist auf Mauern und Zäunen zu finden, in Bereichen, die besonders warm und sonnig sind.
Das Thema "Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen" sei seit kurzer Zeit einer der Schwerpunkte des Landes im Naturschutz, erläuterte Stephan Stein, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde: "Wir haben im Landkreis Gießen aber auch schon weit vor dem Landesprogramm Artenschutz betrieben, wie die Plakate belegen. " Die Ausstellung berichtet zum Beispiel von Flächen, auf denen das Schmalblättrige Wollgras in Biebertal und Allendorf durch gezielte Maßnahmen gefördert wurde. Für die seltene Aufrechte Weißmiere (Moenchia erecta) haben Naturschützer in Geilshausen und in Ruppertsburg gute Lebensbedingungen geschaffen. In Lich werde für den Kiebitz der Lebensraum verbessert und auf dem Rimberg in Rodheim-Bieber eine Vielzahl von Waldorchideen geschützt, erläuterte Ingrid Moser, Geschäftsführerin der Landschaftspflegevereinigung. Geld für Naturschutz. Gerade in den nächsten Tagen würden dort am Rimberg auch "Hirschkäfer-Wiegen" gebaut werden, um diesem großen, bedrohten Käfer einen Lebensraum zu schaffen. Ingrid Moser bedankte sich bei den Mitarbeitern der Naturschutzbehörde für die jahrelange, immer faire und gute Zusammenarbeit.
Naturschutz; Pflanzen; Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen / Stadt Gießen Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Rathaus Sie befinden sich hier: Seiteninhalt Nr. 99090011001000 Wer wild wachsende Pflanzen oder Teile davon für den Handel oder für gewerbliche Zwecke sammeln will (z. B. Feldblumen, Heidelbeeren, Moos, Farne, Flechten usw. ), braucht dazu neben der Erlaubnis des Eigentümers auch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Untere naturschutzbehörde landkreis gießen. Damit soll eine Übernutzung derartiger Wildpflanzen verhindert werden. Die Genehmigung kann z. zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen vor einer die Art gefährdenden Verminderung oder Ausrottung mit Auflagen verbunden werden. Reichen Auflagen zum Schutz nicht aus, muss die Entnahme untersagt werden.
Text, Foto: Landkreis Gießen