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Positionspapier der Bundesärztekammer "Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger – Hinweise und Erläuterungen" Bis zum 30. 06. 1997 bestand zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (heute DRV Bund) eine Honorarvereinbarung zur Vergütung ärztlicher Befundberichte und Gutachtenleistungen für die Rentenversicherungsträger. Trotz langjähriger intensiver Verhandlungen zwischen BÄK und DRV Bund kam seitdem keine erneute Honorarvereinbarung zustande. Da auch in Zukunft keine Verständigung auf eine neue Vereinbarung zu erwarten ist, hat der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 24. 04. Ärztlicher befundbericht master 1. 2015 beschlossen, ein Positionspapier mit Hinweisen und Erläuterungen zu ärztlichen Gutachten und Befundberichten für gesetzliche Rentenversicherungsträger zu veröffentlichen. (Empfehlung nach JVEG) Positionspapier der Bundesärztekammer: Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger – Hinweise und Erläuterungen Stand: 24.
Da in der Vergangenheit sehr viel versäumt wurde zieht sich die Behandlung des ersten Problem hin bevor er sich um das nächste bemüht. Das habe ich der DRV nicht nur einmal mitgeteilt aber das interessiert dort keinen. Da ich bei ihm bei Antragstellung noch nicht in Behandlung war, konnte ich ihn wohl kaum von der Schweigepflicht entbinden. Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger. In so einem Fall hätte die DRV einen externen Gutachter einschalten müssen was nicht passiert ist. Deshalb habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Erst werde ich in eine Rehaklinik geschickt die sich nicht mit meinem Krankheitsbild auskennen und lande in einer Schmerzgruppe für chronische Rpckenschmerzpatienten (bringt viel wenn man den ganzen Tag Rücken hier und Rücken da hört und man nichts mit dem Rücken hat) und dann noch so was. Gut ich habe eine chronische Schmerzerkrankung und eine leicht Schmerzverarbeitungsstörung aber meine Probleme betreffen mein linkes Knie und die rechte Schulter wobei man sagen muss das die Gelenke wirklich geschädigt sind.
Welche Unterlagen angefordert werden, sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Beispiele: Sie haben eine Vielzahl von medizinischen Unterlagen eingereicht. Vielleicht wird nur ein aktueller Befund benötigt, weil die anderen Berichte etaws älter sind. Sie haben die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden. Dann darf der RV-Träger dort nicht anfragen. Richtig ist, dass der Befundbericht eigentlich direkt vom Arzt angefordert wird. ERIS Portal - Formulare zur Beantragung einer Rehabilitation. Ohne Akte werden Sie hierüber im Forum aber keine Auskunft erhalten können. Fragen Sie ggf. telefonisch beim Rentenversicherungsträger nach. Dort werden Sie auch, entgegen anderer Aussagen, ernst genommen. MfG Jonas 19. 2013, 11:45 Die vorgehensweise des RV-Trägers ist vollkommen korrekt. Sie bekommen die Unterlagen (Befundbericht) zugeschickt mit der Bitte diese Ihrem behandelnden Arzt zum Ausfüllen vorzulegen. Das Verfahren ist so, weil Sie laut dem § I zur Mitwirkung verpflichtet sind. Haben Sie im Antrag angegeben, dass der RV-Träger den Arzt gleich selbst anschreiben darf, tut er dies in der Regel auch.