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© agrarfoto Das ist ein Artikel vom Top-Thema: Landwirte, die als Rentner gewerbliche Einkünfte haben, müssen Zusatzbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das lässt sich aber unter bestimmten Voraussetzungen vermeiden. Die meisten Landwirte sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) krankenversichert. Spätestens wenn sie in Rente gehen, ihren Hof an die nächste Generation übergeben oder ihn verpachtet, lohnt ein Blick auf möglicherweise vorhandenes gewerbliches Einkommen aus Photovoltaik, Biogas oder Windenergie. Denn: Der künftige Rentner wird in der Regel anstelle des Gewinns aus dem landwirtschaftlichen Betrieb eine Altersrente von der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) und ein Altenteil oder Pachteinnahmen beziehen. Dazu kommt wie bisher der Überschuss aus dem Gewerbebetrieb. Wind lässt Scheinchen flattern: Landwirte verdienen gut an Pachtzinsen für Rotoren - Harsefeld. Das gesamte Einkommen fällt in der Regel geringer aus, so dass die Steuerzahlungen sinken. Probleme mit dem Finanzamt sind also grundsätzlich nicht zu erwarten.
Was passiert mit Windrädern oder Photovoltaikanlagen, wenn plötzlich der Betreiber insolvent ist? Für die ersten wird diese Frage im kommenden Jahr aktuell, denn dann sind mit dem Ende der EEG-Förderung viele Anlagen möglicherweise nicht mehr rentabel. Von Anette Weingärtner, Berlin Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz oder EEG) trat am 1. April 2000 in Kraft. Nun, 20 Jahre später, läuft im kommenden Jahr die EEG-Förderung für Tausende Windräder aus, die damals ans Netz gingen. Für die Betreiber bedeutet dies, dass sie dann ihren Windstrom auf dem freien Markt anbieten müssen. Dort sind die Preise jedoch schlecht, sodass die finanziellen Erträge in vielen Fällen den Weiterbetrieb der Anlagen wahrscheinlich nicht decken werden. Ein weiterer Punkt, der noch hinzukommt, sind steigende Wartungskosten. Nach 20 Jahren Betrieb ist manche Komponente überaltert, und bei einigen Anlagen werden nun kostspielige Reparaturen notwendig. Insgesamt sind 2020 5.
Kann ich mich darauf verlassen, dass die Pacht wie vereinbart bezahlt wird? Der Nutzungsvertrag sichert Ihre Rechte als Grundstückseigentümer sehr gut ab. Bei Zahlungsverzug können Sie den Vertrag kündigen und die Anlage zurückbauen lassen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Betreibers hat die finanzierende Bank aufgrund der laufenden Kredite ein großes Interesse am Fortbestand des Windparks. Sie würde in den Vertrag eintreten und sicherstellen, dass die Pacht weiterhin gezahlt wird. Für welchen Zeitraum wird die Fläche gepachtet? Die Fläche für einen Windpark wird für 25 Jahre ab Inbetriebnahme gepachtet. Zuvor räumt der Grundstückseigentümer ABO Wind einen angemessenen Zeitraum ein, um die erforderlichen Gutachten zu erstellen und die Genehmigung einzuholen. Nach 25 Jahren endet der Vertrag automatisch und die Windenergieanlage wird zurückgebaut. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Betriebszeitraum zu verlängern, wenn beide Vertragsparteien – Grundstückeigentümer wie Windparkbetreiber – das möchten.