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#1 Nach dem ich nun beim TÜV war hat dieser mir, da die Leuchtweitenregulierung nicht funktioniert keine Plakette gegeben. Nun meine Frage. : wie repariere ich die??? Mein Fahrzeug ist ein Fiat Ducato Baujahr 1993 Diesel 2, 5 L. 55 KW. Fahrzeug-ident. - Nr. ist. : ZFA290000003xxxxx Schlüssel Nr. :160500 Gruß Reinhard. #2 Hallo Reinhard, das Thema hatten wir hier schon mehrfach. Gehe mal in die Suchfunktion: Leuchtweitenregulierung, LWR, Scheinwerferhöhenverstellung. Ich habe bei unserem Mobil und bei dem eines Bekannten auf elektrisch umgerüstet. Servos und Schalter aus dem Ford Escort bzw. Sierra/Mondeo. Der Vorteil ist, dass der Schalter fast in die Halterung der Originale passt. Einige haben auch die LWR vom Polo oder Passat genommen. Alle Teile gibt es auf dem Schrottplatz ( Autoverwerter). Achte nur darauf, dass die Servos incl. Stecker sind und auch der Schalter aus dem gleichen Fahrzeug sind. Arbeitsaufwand ca. 3 h Gruss Ghost #3 Hallo Witty, laß dich nicht verrückt machen. Das Thema ist in der Tat schon öfter galaufen.
Heli #3 Hallo Heli, sehr gutes Erinnerungsvermögen, Respekt! Habe seinerzeit für die Tüv-Abnahme meines Wohnmobils (92er Fiat Ducato) die Leuchtweitenregulierung erneuern müssen. Gabs beim freundlichen Fiathändler für "schlappe" 130 Euro (im Mai 2004). Im Zuge der Montagearbeiten stellte ich weitgehende Übereinstimmungen mit der 928er Mimik fest. Da aber der Teilepreis sich nicht so weltbewegend unterscheidet (Aktuell bei Porsche 158, 05 Euro, Po-Nr. 92863122001), habe ich die Baugleichheit nicht bis ins Detail verifiziert. Da in Deutschland die Leuchtweitenregulierung erst ab 01. 01. 1990 Pflicht bei Neuwagen wurde, wird sie bei älteren Fahrzeugen beim Tüv meist nicht geprüft. Ab Modelljahr 90 wurde die Leuchtweitenregulierung bei den 928ern ja auch auf elektrische Betätigung umgestellt. Mein persönliches Fazit: So lange immer wieder wichtigere Dinge am Shark zu erledigen sind, wird die Instandsetzung der hydr. Leuchtweitenregulierung bis auf weiteres vertagt. Gruß Heinrich #4 Ab Modelljahr 90 wurde die Leuchtweitenregulierung bei den 928ern ja auch auf elektrische Betätigung umgestellt.
Funktioniert bis jetzt zuverlässig. War eine ziemlich aufwendige Sache, die sich wirklich gelohnt hat. Mit Grüßen aus dem Oberbergischen! #15 Ich hätte die einfach umgebaut und erst gar nicht weiter Aufsehen beim TÜV gemacht..... Oder was war da so aufwendig? Grübelnde Grüße Sven #16 Hallo bei meinem 230er nun nach 18 Jahren auch teildefekt. Der TÜV meinte, sollte in den nächsten 2 Jahren auf elektrisch umrüsten, dann hätte ich keine Probleme mehr. Er meinte sogar, dass es günstige Umrüstsätze für den 230er zu kaufen gibt. Also von TÜV Seite her gesehen kein Problem auf elektrisch umzurüsten. Sommerliche Grüße Andreas #17 Hallo Andreas, ich hatte vor kurzem zufällig einen kompletten Umrüstsatz im Netz gesehen. Die scheint es also wirklich zu geben. Danach würde ich dann suchen, die sind komplett zum umrüsten gefertigt. Falls du doch lieber basteln möchtest, mußt du nach passenden Stellmotoren von VW oder Audi suchen, dann einen passenden Poti zur Steuerung dazu. Die Bastelarbeit ist ziemlich aufwendig.
06. 12. 2008, 19:16 #1 Threadstarter Junior Member leuchtweitenregulierung entlüften?! ich hab nen problem mit dem tüv da meine LWR auf der rechten seite kaputt ist. ich hab den fehler schon ausgemacht und zwar ist der kolben unten gerissen wo dieser stift drin steckt zur entlüftung, hab ich aber schon wieder hinbekommen mit ein wenig sekundenkleber und nem lötkolben nun wollt ich mich morgen mal drann machen das system zu entlüften. habt ihr vieleicht ein paar vorschläge wie das am besten zu machen ist? Mfg Xerox 07. 2008, 11:02 #2 Senior Member Re: leuchtweitenregulierung entlüften?! 07. 2008, 15:09 #3 das ist ja ärgerlich! wo bekomm ich die denn möglich günstig her? Mfg xerox 07. 2008, 15:13 #4 Teile Nr. :622471 BETAETIGUNG 95, 51 EUR 08. 2008, 11:00 #5 Hi Xerox, liegts evtl. an der Mechanik - vorn am Scheinwerfer? Da hatte ich bei PUG´s schon Probleme. Gruß - Spargel 24. 2008, 00:03 #6 Hi, bei mir sind jetzt endgültig beide Leitungen abgerissen/vibriert und wir sollten beide den Onkel vom TÜV bald besuchen.
jetzt müßtest du sehen das der scheinwerferkegel auch rauf oder runter fährt! fährt keiner rauf oder runter ist zu 90% der drehregler defekt, geht nur einer rauf oder runter ist fast sicher der andere motor defekt! ach ja, habs fast vergessen, du hast eine el. regelung und die motoren sitzen im scheinwerfer! wenn du noch fragen hast, einfach melden! + #9 hallo Robert, Danke für die schnelle Antwort. Den beschriebenen Test habe ich schon gemacht, keiner der Scheinwerfer reagiert auf die Verstellung. Also scheint es wohl der Regler zu sein. Ich werde ihn mal ausbauen und ansehen, kann ich da selber was machen oder muß ich einen neuen kaufen ß Wenn ja, was kostet das Ding und kann ich ihn bei Dir bestellen? Ich war letzte Woche in Kitzingen, hätte ich da schon was vom Ducato-forum gewusst, wäre ich im Autohaus Most vorbeigekommen! gruß Peter #10 geb mir mal bitte deine fahrgestellnummer und ich schaue nach! ja, dann biste ja letzte woche knapp an uns vorbeigeschlittert. + #11 Hallo, ich habe eine hydraulische Verstellung und beim nachschauen habe ich gesehen das ein Röhrchen gebrochen ist.
Gruss, WOMOfrank #5 Habe mir wegen des gleichen Problems auf dem Schrott aus einem Uraltducato die am Scheinwerfer direkt einstellbare Höhenverstellung ohne Bohren in die vorhandene Aufnahmen. Unbeladen einstellen, nach dem Beladen um 1 Raste verstellen, das war's Gruss uljoschloessi #6 Hallo! Das Ganze ist vom Gesetzgeber ein wenig "Wischiwaschi" geregelt. Grundsätzlich müssen ab dem 1. 1. 1990 alle Neuwagen zumindest eine manuelle Leuchtweitenregelung besitzen, die vom Armaturenbrett aus beide Scheinwerfer parallel verstellt. Bei besonders "harten" Fahrwerken mit geringen Federwegen oder einem Fahrzeug mit geringer zulässiger Zuladung kann die Leuchtweitenregelung auch entfallen (Quelle: wikipedia). Ist dann also Ermessenssache des Prüfers, obwohl bei Womos ja eher nicht von "geringem Federweg" oder "geringer zulässiger Zuladung" die Rede sein kann. Einige Prüfer stehen zudem auf dem Standpunkt, dass alles, was am Auto dran ist, auch funktionieren muss. Aber wie gesagt und wie man ja auch am Beispiel von WOMOfrank sehen kann: Liegt immer am jeweiligen Prüfer.
Poti und Platine sind ok. gruß Pittermann #16 Ich möchte meinen Senf auch dazugeben. Also die Degra hat mir keine Plakette gegeben. Kommentar: Was drann ist muß auch funktionieren. Habe argumentiert, gehadert, gebettelt und den Untröstlichen gespielt. Alles umsonst. " Ja wir wissen daß es keine Lößung gibt aber siehe oben. Der Gesetzgeber sagt: usw. Ich habe das Gefühl man will die alten Stinker aus dem Verkehr entfernen. Aber soll ich eine Bank überfallen um ein neues Womo kaufen zu können? Natürlich nicht. Aber als Rentner zu Hause sitzen und den ganzen Tag in die Glotze gucken ist nichts für mich. Ich versuch´s halt nächste Woche woanderst. Vieleicht hab ich Glück. Haltet mir die Daumen. PS Umrüsten sagte er ist nicht erlaubt. Gruß Peter #17 Bei uns hat auch der TÜV die Leuchtweite rechts beanstandet und hat dann gleich selbst `Hand angelegt´ und an einer kleinen Plastikschraube den Scheinwerfer eingestellt. Da war nix mit elektrisch!?! Gruß Sprinta #18 doch. man kann sie mit viel Mühe reparieren.