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Bis dahin können die Eltern mit ihrem Haus tun und lassen, was sie wollen. Wenn sie das Haus jetzt an den Bruder verschenken besteht rein rechtlich kein Zwang, die anderen Kinder gleichermaßen zu beschenken. Im Erbfall könnte - wenn er vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt - ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen. Dieser Anspruch mindert sich jedes Jahr, das nach der Schenkung vergangen ist, um 10%. ABER: in dem geschilderten Fall wird nur der Wert des Hauses, abzüglich der noch darauf lastenden Schulden und abzüglich des Wertes der Wohnrechte zur Berechnung des Ergänzungsanspruchs herangezogen. Sind die 10 Jahre abgelaufen, spielt das Haus für die Berechnung des Erbes keine Rolle mehr. " " # 4 Antwort vom 16. 2012 | 18:40 Hmm also ist diese "landläufig" als "anderen geschwister auszahlen wenn einer das Haus bekommt" bekannte Pratikt eigentlich für´n A****?? Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 6 Antwort vom 16. 2012 | 21:25 quote: "landläufig" als "anderen geschwister auszahlen.... Wenn mein Bruder das Elternhaus überschrieben bekommt,steht mir Pflichtteil zu trotz Schulden (Erbrecht). igentlich für´n A**** Nur bei den Erbschleichern die "vorher" was wollen.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 04. 01. 2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Prinzipiell gilt, dass ein Eigentümer zu Lebzeiten über sein Vermögen frei und ohne Einschränkung verfügen kann. D. h. Vermögenswerte können auch verschenkt werden. Mein Elternhaus wurde an meinen Bruder überschrieben, o. mich für meinen Eranteil zu berücksichtig (Erbschaft). Ob dies - vor allem innerhalb einer Familie - moralisch "korrekt" verläuft, ist keiner rechtlichen Prüfung und Beschränkung unterworfen. Wenn Ihre Eltern daher das beschriebene Vorgehen umsetzen wollen, können diese nicht daran gehindert werden. Zusammengefasst soll Ihr Bruder die Immobilie "geschenkt" bekommen und im Gegenzug hierfür die Miete für eine nicht festgelegte Zeit für Ihre Eltern übernehmen. Durch diese Vereinbarung wandelt sich die vermeintliche Schenkung in eine entgeltliche Übertragung.
das haus ist eigentum deiner eltern gewesen und die können damit halt umgehen wie es ihnen beliebt. allerdings ist so eine "übertragung bei lebzeiten" auch an fristen gebunden. versterben deine eltern noch vor ablauf dieser fristen, könntest du deinen pflichtteil verlangen. Bisher hieß es immer, daß das Erbe zwischen mir und meinem Bruder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden würde. Ja und? Das Haus gehört dann aber eben nicht mehr zur Erbmasse wenn die Überschreibung mehr als 10 Jahr zurück liegt bei Tod der Eltern (wird also auch nicht aufgeteilt). Besitz von Eltern ist ja nicht automatisch das Erbe der Kinder. Deine Eltern hätten auch entscheiden können das Haus an jemand Fremden zu verkaufen und von dem Geld die Welt zu bereisen. Dann ist am Ende auch nichts mehr zum Erben da. Bruder bekommt haus überschrieben und ich in die. Zu Lebzeiten kann man selbst über sein Eigentum bestimmen. ich bin kein Anwalt aber ich denke da sieht es schlecht aus denn was deine Eltern mit ihrem Vermögen machen ist ihre Sachen und wenn sie zu Lebzeiten alles deinem Bruder geben dann ist das so (sie könnten es ja auch sonst wem verkaufen da kannst du ja dann auch nichts machen)