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(zu beobachten wenn das Kind latente Ablehnung des abwesenden durch den anwesenden Elternteil spürt, ohne dass diese ausgesprochen wird) Dass auch Kinder, die ansonsten durch die Trennung wenig belastet scheinen häufig in den Wechselnachmomenten doch sehr deutlich zeigen, dass die neue Lebensrealität sie überfordert, bedenken viele Eltern nicht. Auch weil in der eigenen Wahrnehmung die Auffälligkeit ja nicht "beim anderen" stattfindet sondern bei sich selbst. Kindeswohlgefährdung durch manipulation. Grade nach einer Trennung mit Kind ist oft auch die Angst beider Eltern, das Kind an den jeweils anderen zu verlieren enorm hoch. Es fehlt an Erfahrung mit und Vertrauen in die Belastbarkeit der Eltern-Kind-Bindung. Das führt zu Überreaktionen. Die wohl wichtigste Erkenntnis ist jene, dass solchen Verhaltensauffälligkeiten, die vornehmlich durch Verlustängste und Frustration entstehen, auf gar keinen Fall mit einer Reduktion des Kontaktes zu einem Elternteil begegnet werden darf. Zwar zeigen sich dann zwangsläufig die Symptome oft seltener, einfach weil seltener Kontakt stattfindet, doch die Situation des Kindes verbessert das nicht, im Gegenteil.
Im Rahmen der Veranstaltung "Kindeswohl braucht Eltern(-wohl)? " am 15. /16. Oktober 2018 in Fulda hielt aus meiner Sicht Prof. Dr. H. Dettenborn den interessantesten Vortrag. Sein Thema war die Psychologische Beurteilung des Kindeswillens im Familienrechtskonflikt. Ob der Kindeswille berücksichtigt wird oder nicht, hängt nach Ansicht von Prof. Dettenborn von der konkreten Lebenserfahrung der jeweiligen Richter und Gutachter ab. Dabei herrsche aus seiner Sicht oft reine Willkür, ob er berücksichtigt wird oder nicht. Tatsache sei aber, wenn er berücksichtigt wird, dann gibt es eine einvernehmlichere Lösung. Der Kindeswille sei dabei aber nur ein(! Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz in NRW. ) Kriterium des Kindeswohls. Andere Kriterien seien z. B. die Ergebnisse aus der Beziehungs- und Bindungsanalyse zu den Eltern, die Resilienz des Kindes, der Beziehungskontext der Eltern u. a. Der Kindeswille würde jedoch oftmals von Eltern für deren Interessen ausgelegt: z. wenn sich ein Elternteil gegen den anderen durchsetzen wolle. Aber was genau ist der Kindeswille?
Wer in solcher Weise gegen den anderen Elternteil – unter Einbeziehung des gemeinsamen Kindes – intrigiert, kann nicht gleichzeitig glaubhaft vortragen, das eine ausreichende Grundlage dafür besteht, verantwortungsbewusst gemeinsam mit dem anderen Elternteil Entscheidungen für das Kind zu treffe n. Das vollständige Urteil können Sie unter dem nachfolgendem Link herunterladen: Urteil OLG Saarbrücken 6 UF 70/14