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Ist die Erkrankung nachgewiesen oder besteht der Verdacht, kommen erweiterte Hygienemaßnahmen hinzu. Infektionskrankheiten und die jeweils erforderlichen Maßnahmen sind in der Empfehlung als Tabelle aufbereitet. Auch für Corona-Viren gibt es Empfehlungen. Die KRINKO erarbeitet ihre Empfehlungen zur Vorbeugung nosokomialer Infektionen sowie zu Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen auf Grundlage von § 23 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Die derzeit gültigen KRINKO-Empfehlungen veröffentlicht das RKI auf seiner Website. Die Basishygiene ist das A und O. Infektionserkrankungen durch Hygienemaßnahmen verhindern Die Empfehlung "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" erschien bereits 2015 im Bundesgesundheitsblatt. Adressiert an Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, enthält sie Maßnahmen, um Übertragungen von Erregern und damit Infektionserkrankungen zwischen Patienten sowie zwischen Patienten und Personal und auch Besuchern zu verhindern.
Die Bettwäsche muss bei sichtbarer Verschmutzung sofort gewechselt werden. Ansonsten hat sich ein mindestens einmal wöchentlicher Wechsel der Bettwäsche bewährt. Umgang mit Geschirr: Jeder Patient erhält Speisen und Getränke auf beziehungsweise in sauberem und keimarmem Geschirr. Indikationen zur Händedesinfektion - Aktion Saubere Hände. Die Aufbereitung von Geschirr erfolgt bevorzugt maschinell. Bei Umgang mit und Transport von benutztem Geschirr muss darauf geachtet werden, dass von dem Geschirr keine Kontaminationsgefahr ausgeht. Einzelunterbringung des Patienten: In Einzelzimmern sollten vor allem solche Patienten behandelt werden, von denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgeht. Dazu zählen auch Patienten, denen adäquates hygienisches Verhalten nicht möglich ist. In solchen Fällen sollten die Einzelzimmer über ein eigenes Patientenbad verfügen.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen von Blut oder Sekreten zu rechnen ist. Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollte das Tragen von Hauben bei den meisten Isolierungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, wobei die Hauben die gesamten Haare bedecken müssen. Mindestens muss dies erfolgen, wenn auch ein Mund-Nasen-Schutz (siehe oben) zu tragen ist. Flächendesinfektion Aufbereitung von Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mindestens täglich, sodass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination muss die Aufbereitung sofort erfolgen. Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollten nach entsprechender Risiko-Beurteilung häufige Handkontaktstellen – z. B. Türdrücker, Armaturen, Lichtschalter – häufiger als einmal pro Tag desinfizierend gereinigt werden. Aufbereitung von Medizinprodukten Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend den Empfehlungen der KRINKO und des BfArM "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten".
Hygiene-Tipp, Februar 2016 01. 02. 2016 Im Oktober 2015 wurden die Empfehlungen der KRINKO zu den Maßnahmen der Basishygiene im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Es folgt eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Basishygiene-Maßnahmen – ergänzt um einige weitere Vorschläge. Die Maßnahmen der Basishygiene sollten unbedingt Gegenstand jeden Hygieneplans sein. Zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören Händehygiene Durchführung der Händedesinfektion vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontamination (Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten), nach Kontakt mit der Patientenumgebung, sowie nach Ablegen von Einmalhandschuhen. Barrieremaßnahmen Tragen nicht-steriler Einmalhandschuhe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit Blut, Sekreten, Exkreten oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen besteht. Tragen einer Schürze oder eines Schutzkittels, um Arbeitskleidung bei Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor direktem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder mit anderen kontaminierten Materialien zu schützen.