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Ich als Auftrageber, und Laie auf dem Gebiet der Dacheindichtung, muss von der richtigen Ausführung ausgehen. Wenn der Nachbar aber glaubt die Ausführung würde nicht korrekt sein, und ihn beeinträchtigen, so muss er seinerseits einen Bausachverständigen kommen lassen, der dann das Gegenteil beweist. # 4 Antwort vom 2. 2007 | 11:13 Von Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 1975x hilfreich) Gemecker hat oft erpresserischen Hintergrund > Kapital auszuschlagen. # 5 Antwort vom 2. 2007 | 14:35 Ich halte das ja eigendlich auch nur für Gemecker, er tut nur immer soooo wichtig. Seine Dachhälfte ist übrigens vor 20 Jahren auch schon neu gedeckt worden. Es gab also schon einen Bleistreifen, nur gefiel ihm der alte besser als der Dachdecker hat ihn anders gestaltet, nämlich über mehrere Pfannen geführt und nicht Pfannenweise abgesetzt... Haftung des Eigentümers bei Schäden am Nachbarhaus | DAHAG. Meine Frage war daher, ob er rechtlich irgend eine Handhabe hat, oder ob es nur Säbelgerassel ist? # 6 Antwort vom 4. 2007 | 04:39 Von Status: Lehrling (1521 Beiträge, 450x hilfreich) Hallo, wenn durch die Dachsanierung ein erheblicher Höhenunterschied entstanden ist, hat der Nachbar starke Trümpfe.
Die Klägerin zu 1) war zu 1/4 an der Erbengemeinschaft beteiligt. Als es vor dem Jahr 1998 aufgrund eines Defekts des im Mauerwerk verlaufenden Regenfallrohrs zu einem Wasserschaden im Haus B. Straße 63 kam, gestatteten die Voreigentümer, die Eltern der Klägerin zu 1), dem Zeuge W., seine Dachrinne im Frontbereich des Hauses an das Regenfallrohr des Hausanwesens B. Straße 61 anzuschließen. Die Verbindung der beiden Dachrinnen und des Fallrohrs erfolgte über ein zum Eigentum des Hauses B. Straße 61 gehörendes T – Stück. Der Anschluss der Dachrinne des Beklagten an das T – Stück ist undicht. Kommunwand bei Doppelhaus aus Kalksandstein möglich? | BAUWISSEN ONLINE. Mit Schreiben vom 21. 07. 2015 forderten die Kläger den Beklagten auf, binnen vier Wochen die Verbindung der Dachrinne zu trennen und an sein eigenes Fallrohr anzuschließen. Ein am 27. 10. 2015 durchgeführter Sühneversuch vor dem Schiedsmann blieb erfolglos. Am 21. 11. 2015 versuchte ein Freund des Beklagten am Fallrohr Abdichtungsarbeiten mit Silikon vorzunehmen. Auf Wunsch der Kläger nahm er von diesen Arbeiten Abstand.
# 14 Antwort vom 26. 2007 | 09:48 Von Status: Student (2270 Beiträge, 779x hilfreich) Hast du denn zwischenzeitlich mal, so wie von sika0304 vorgeschlagen, den Dachdecker angesprochen und gefragt, warum er die Ausführungen des Bleistreifens so gemacht hat und nicht wie es vorher war? DANN hättest du evtl. schon deine Antwort. "Scientia potentia est. " Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
# 7 Antwort vom 4. 2007 | 07:56 Zitat Commodore: Die alte einfache Lattung wird entfernt. 50 mm Dachfläche zu Dachfläche. Wenn ich das Alte entferne, und dann das Neue aufbringe, bleibt die Höhe fasr gleich. Ein Höhenunterschied von 5 cm ist nicht gegeben. DA der Nachbar bereits saniert hat, wird die Höhe in etwa gleich sein. 5 cm sind im übrigen unrelevant, und beeinträchtigen den Nachbarn in keiner Weise. @ emma80, mach dir keine Sorgen, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung von der Sanierung ausgeht, wird der Nachbar nichts, ausser Meckern, machen können. # 8 Antwort vom 4. 2007 | 15:33 Also, wie gesagt hat der Nachbar vor 20 Jahren schon seine Hälfte neu gedeckt und gedämmt. Da die Sparren mit 12 cm sehr dürftig waren, hat er damals schon "aufgedoppelt" und war dann höher als wir. Nun haben wir die auf unserer Seite ursprünglichen Sparren noch höher sufgedoppelt als er früher, so dass nun wir höher sind als echtes Aufrüsten... Zu dem Höhenunterschied sagt er ja auch nichts, nur zum er da Mitspracherecht??