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Ehegatten müssen auch nach einer Trennung grundsätzlich gemeinsamen steuerlichen Erstattungen oder Nachzahlungen zustimmen. Doch knüpfen nach aktueller Rechtsprechung die Gerichte einige Bedingungen an diese Regelung. So kommt es auf den Zeitpunkt der Trennung an, die Wahl der Steuerklassen und den Trennungsunterhalt. Andere zuvor von Amtsgerichten und Landgerichten gefällte Urteile hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 31. 05. Steuererklärung im Trennungsjahr: Die Besonderheiten. 2006 - XII ZR 111/03 teilweise wieder aufgehoben. Der BGH fordert allerdings eine genaue steuerliche Einzelfallprüfung. Betroffen sind Scheidung befindliche Ehepaare mit der Steuerklassen-Kombination III/V. Im vorliegenden Fall war die geringverdienende Ehefrau zunächst weiterhin in Steuerklasse V geblieben, der gut verdienende Ehemann in Klasse III. Nach der Trennung beantragte die Ehefrau eine getrennte steuerliche Veranlagung zu ihren Gunsten. Das Finanzamt gab dem statt, forderte vom Ehemann hohe Steuernachzahlungen und gewährte der Ehefrau ebenso hohe Steuererstattungen.
Würde man dem Ehegatten mit Steuerklasse V daneben später einen Ausgleich der entgangenen Steuererstattung zubilligen, dann würde er erst an dem Liquiditätsvorteil der Steuerklassenwahl teilhaben und dann die Kehrseite dieses Vorteils – seine höhere Steuervorauszahlung – ausgeglichen erhalten, das kann natürlich nicht richtig sein. Ein Anspruch auf Ausgleich gegen den anderen Ehegatten besteht daher nur für den Zeitraum ab Trennung, wenn sich rechnerisch – trotz der unterschiedlicher Steuerklassen – kein Unterhaltsanspruch ergibt. Vergisst bzw. unterlässt der Ehegatte mit Steuerklasse V die Geltendmachung eines rechnerisch an sich gegebenen Trennungsunterhaltsanspruches, dann kann er diese Versäumnis später nicht über den Umweg eines Ausgleiches des Steuernachteils nachholen, weil das Unterhaltsrecht als Ausgleichsinstrument vorrangig ist.
Durch die Ehe ändern sich die Regeln für die Steuererklärung. Diese kann von nun an gemeinsam abgegeben werden - muss es jedoch nicht. Wie ist es aber im Trennungsjahr, das formell noch zur Ehe gehört? Der Gesetzgeber hat sich hier dafür entschieden, seinen Bürgern die Wahl zu lassen. + 6. 144, 00 € jährlich kassieren? Staatliche Zulagen mitnehmen! Ihr Bruttogehalt (Monat)* Wie wird die Steuererklärung im Trennungsjahr abgegeben? Da das Jahr der Trennung eigentlich noch Teil der Ehe ist, können die beiden Partner, so sie dies wünschen sollten, ihre Einkommensteuererklärung letztmals gemeinsam abgeben. Alternativ ist es aber auch schon möglich, getrennte Dokumente beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn das Paar noch einmal eine gemeinsame Erklärung einreichen möchte, muss allerdings in dem Veranlagungsjahr wenigstens einen Tag zusammen gewohnt haben. Wäre dies nämlich nicht der Fall, so hätten die beiden Partner den vorgeschriebenen Zeitraum der Trennung ja bereits absolviert. Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen...