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Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. Dienstaufsichtsbeschwerde lehrer new life. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen. Auch kann im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde keine andere Sachentscheidung erreicht werden. Für Dienstaufsichtsbeschwerden im Schulbereich ist die Bezirksregierung zuständig für beamtete und nicht-beamtete Beschäftigte an allen weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk und für beamtete Beschäftigte im Schuldienst an Grundschulen im Regierungsbezirk, Beschäftigte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) im Regierungsbezirk.
Davon abgesehen und allen Abratern zum Trotz: ich denke, dass ich gute Aussichten hätte sowohl mit einer Beschwerde als auch mit einem Widerspruch etwas zu erreichen, nicht nur aufgrund meiner Belege, sondern auch aufgrund anderer Umstände (irgendwann fällt Intrigantentum halt auf... schlecht, wenn man sich an den falschen Personen (nicht ich) vergreift). Wie gesagt, die Ordnungsgruppe ist trotzdem gut und ich brauche keine richterliche Rechtfertigung vor mir selbst. Ich habe genug Bestätigungen für meine fachliche und pädagogische Kompetenz. Und ich werde mich hier auch nicht weiter rechtfertigen. Rotschreiber Beiträge: 375 Registriert: 14. 07. 2008, 14:30:11 Wohnort: Lehrer im Gemeinsamen Unterricht (Grundschule NRW) von Rotschreiber » 05. Was ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde? | Bezirksregierung Düsseldorf. 2013, 18:25:18 Solange du so schwamming und ungenau bleibst, wird die niemand hier (öffentlich) helfen können. Du hast Anlaufstellen und das Angebot, es privat zu besprechen, bekommen. Mehr kann man hier aus meiner Sicht nicht für dich tun.
Lysander Moderator Beiträge: 2579 Registriert: 07. 02. 2005, 14:43:42 Wohnort: NRW / Gy / E, Ge, Mu Re: Dienstaufsichtsbeschwerde? @superkali... Was die Belege bzw. Beweise angeht, drückst Du Dich nach wie vor sehr kryptisch aus. Ich bin schulrechtlich nicht ganz unbewandert - falls Du also Interesse hast und die Anonymität wahren möchtest, kannst Du mir die Belege auch gerne per PN schicken. Ich garantiere, dass davon nichts im Forum veröffentlicht wird. Dienstaufsichtsbeschwerde lehrer nrw new. Gruß Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill) cancre Beiträge: 221 Registriert: 07. 10. 2009, 21:03:08 Beitrag von cancre » 05. 04. 2013, 13:35:19 superkalifragilistik hat geschrieben: Allerdings hat man mir schon sehr nachhaltig geschadet, sodass ich nicht sicher bin, ob ich tatsächlich so kurzfristig eine Stelle oder gar eine feste Stelle bekommen werde - meine Ordnungsgruppe hat sich allein durch Schickanen am Ende der Ausbildung um mindestens fünf Stellen nach dem Komma verschlechtert.
[Üblicherweise richten sich Beschwerde auch gegen das Ergebnis, dann auch Tenor zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlungen:] Alle angesprochenen Bauanträge wurden ordnungsgemäß bearbeitet. Sie baten um Bestätigung, dass die Herrn N erteilten Baugenehmigungen vom... (Reg. -Nr.... ) und vom... ) nichtig seien. Diese Bestätigung kann ich Ihnen nicht geben, da die Baugenehmigungen rechtmäßig erteilt wurden. [Darlegung und Begründung im Einzelnen. Stellungnahme zu allen relevanten Vorwürfen] [Mustertext: Antrag für fremdes Grundstück] Es ist für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht erforderlich, dass der Antragsteller selbst Eigentümer des Baugrundstückes ist oder eine Zustimmung des Eigentümers vorweist. Das hat seine Ursache darin, dass die Baugenehmigung gemäß § 75 Abs. Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 3 der Landesbauordnung NRW (BauO) »unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt« wird. Im öffentlichen Interesse steht allein die Herstellung bzw. Bewahrung baurechtmäßiger Zustände, etwaige dahinterstehende private Rechtsverhältnisse sind nicht von Belang.