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von Experte/in Experten-Antwort RE: Antwort auf LTA Antrag ist soll ich weiter machen? Sie haben von Ihrer Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid erhalten, aus dem hervorgeht, dass innerbetriebliche Hilfen in Aussicht gestellt werden. Nach Ihrer Aussage ist eine innerbetriebliche Umsetzung nicht realisierbar. Es ist in Ihrem Fall sicherlich von Vorteil mit Ihrem zuständigen Reha -Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Bei einem solchen Gespräch ist es immer gut und auch hilfreich, wenn Sie Ihre eigenen Vorstellungen und beruflichen Ziele mit einbringen. Der zuständige Reha -Fachberater zeigt Ihnen die nächsten Schritte auf und erklärt Ihnen welche Art von Leistungen der beruflichen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden können. Antwort auf LTA Antrag ist da...was soll ich weiter machen ? | Ihre Vorsorge. Hallo, nun hat mein Arbeitgeber mir schriftlich bestätigt dass er für mich keinen leichteren Job, als ich schon hatte, hat. Was soll ich weiter tun... Habe heute bei Rentenversicherung angerufen und mit Reha -Beraterin zittern jetzt noch die HÄ hat mir gesagt dass für mich nicht getan werden kann der Artzt mich nicht mehr krank schreibt soll ich halt wieder arbeiten gehen, wenn ich meinen job nicht mehr machen kann soll ich arbeit suchen.. mein job kündigen.. wird mein Arbeitgeber mich kündigen ich keine arbeit finde soll ich zum arbeitsamt gehen verstehe jetz nun mal gar nichts....
Definition [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente (hier: Witwer-/Witwenrente) ist in § 46 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Der Begriff Sterbevierteljahr ist dort nicht zu finden und somit ein Rechtsbegriff, der sich aus der Anwendung des § 46 SGB VI mit der Nicht-Anwendung der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten ( § 97, § 67 SGB VI) und der möglichen Vorschusszahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG ergibt. Erläuterung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Zwei Personengruppen von Witwen und Witwern sind zu unterscheiden: 1. Der verstorbene Ehegatte hat bis zu seinem Tod noch keine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Krankenkassen- und Pflegebeiträge im Sterbevierteljahr | Ihre Vorsorge. Der Rentenantrag der Witwe bzw. des Witwers ist direkt beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird er eine Witwen-/Witwerrente in voller Höhe der Versichertenrente vom Todestag bis zum dritten Kalendermonat nach dem Todesmonat zahlen.
Ihr Rentenantrag: So geht's Bald ist es soweit und Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin oder Rentner. Doch Achtung! Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun. Damit wir alles vollständig berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Alle Angaben, die Sie im Antrag machen, fließen in den Rentenbescheid ein. Die Antragsformulare dienen Ihnen und uns quasi als Checkliste. Antrag stellen Wichtig für alle Rentenanträge Generell benötigen wir diese Angaben beziehungsweise Unterlagen: Ihre Rentenversicherungsnummer Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie) Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert? Ihre Steueridentifikationsnummer Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC Was brauchen wir noch?
Beispiel 1: Herr M. verstirbt am 2. September 2012; er hat noch keine Rente bezogen. Seine Frau erhält nach Antragstellung beim Rentenversicherungsträger Witwenrente in Höhe der vollen Rentenansprüche, die Herr M. bis zu seinem Tode erreicht hat, das heißt vom 2. September 2012 bis zum 31. Dezember 2012. 2. Der verstorbene Ehegatte hat bis zu seinem Tod bereits eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Die Witwe/der Witwer hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die zu erwartende Witwen-/Witwerrente zu beantragen. Dazu muss die Sterbeurkunde sowie ein Identitätsnachweis des Hinterbliebenen (Pass, Personalausweis) vorgelegt und ein kurzes Formular ausgefüllt werden, das in jeder Postfiliale oder auch im Internet erhältlich ist. Die Deutsche Post AG zahlt dann meistens innerhalb weniger Tage den Vorschuss an den Hinterbliebenen aus. Der Vorschuss beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages und wird auf die späteren Witwen-/Witwerrentenansprüche angerechnet.
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