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Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen den Insolvenzverwalter des FC Rot-Weiß Erfurt, Rechtsanwalt Volker Reinhardt, eingestellt. "Davon sind wir von Anfang an ausgegangen", betonte Reinhardt in einer Mitteilung seiner Kanzlei. "Die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Die Einstellung des Verfahrens beweist, dass mein Handeln korrekt war", fügte der Insolvenzverwalter an. Anzeige Die Erstatter der Anzeige hatten behauptet, der Insolvenzverwalter habe von den Investoren eingezahlte Gelder zweckentfremdet. Die Gelder wurden jedoch exakt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Investoren und Insolvenzverwalter verwendet: Sie dienten sowohl dazu, die Fortführung des Spielbetriebs abzusichern, als auch die ab Jahresbeginn 2019 entstandenen Verbindlichkeiten des RWE abzutragen. Rechtsanwalt reike meyer erfurt facebook. Treffen mit Aufsichtsratschef Meyer Schon im Januar hatte Reinhardt die Behauptung des damaligen Hauptinvestors gegenüber dem Insolvenzgericht entkräften können. Dieses hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Investor die Verwendung seiner Zahlungen auch zum Ausgleich von Verbindlichkeiten aus den vertraglichen Vereinbarungen bekannt war.
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Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn es zu einem Unfall kommt?...
In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt. Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der... weiter lesen Familienrecht Die Immobilie in der Scheidung - Teil I Rechtsanwältin Janine D. Rechtsanwalt reike meyer erfurt moodle. Wagner Die Immobilie bei der Scheidung-Teil I Eine Scheidung oder eine Trennung bringt oftmals wirtschaftliche Konsequenzen und Probleme mit sich. Dieser fortlaufende Beitrag befasst sich mit der Immobilie während einer Scheidung oder einer Trennung. Er soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte verschaffen, die zu beachten und ggf. zu regeln sind, um später wenig aussichtsreichen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein. Wer zahlt für die Nutzung der Immobilie? Es bleibt den Ehegatten überlassen, zunächst eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu finden, wer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf.