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Darf ich meinen Partner (Lebensgefährten) aus der Wohnung werfen, notfalls auch mit Gewalt? Die Anwendung von Gewalt ist in Deutschland ausschließlich der Exekutive vorbehalten. Alles Weitere ist vom rechtlichen Status des Mitbewohners abhängig, das heißt von den Rechten, die er beanspruchen kann. Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes: Der Mitbewohner einer Wohnung, der selbst weder Mieter noch Untermieter ist, hat im Regelfall kein gesetzliches Bleiberecht. Hausrecht: Was Mieter und Vermieter wissen müssen. Falls ein Mitbewohner trotz Aufforderung die gemeinsame Wohnung nicht freiwillig verlässt, macht er sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruch nach §123 StGB strafbar. Grundsätzlich sollte bei einer Weigerung des Partners, die Mietwohnung zu verlassen, zunächst polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Polizei hat, als Exekutive des Staates, das Recht eine Wohnungsverweisung notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen sowie ein Hausverbot auszusprechen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für bestimmte Fälle die Möglichkeit einer Räumungsklage geschaffen.
Rufen Sie uns hierzu bitte an (Tel 089/23 66 33 0) oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt in München und ist über den Sendlinger-Tor-Platz sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Ehescheidung. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht beraten.
Ist der Täter/die Täterin allein an der Wohnung berechtigt, so beträgt der Zeitraum der Zuweisung höchstens sechs Monate. Gelingt es dem Opfer während dieser Zeit nicht, eine Ersatzwohnung zu finden, kann das Gericht die Frist um höchstens sechs weitere Monate verlängern. Wenn das Opfer an der Wohnung nicht berechtigt ist, muss es für die Zeit der Nutzung eine Vergütung zahlen; die Vergütung wird sich an der Miete für die Wohnung zu orientieren haben, muss dieser aber nicht entsprechen. Der Täter/die Täterin darf während dieser Zeit nichts unternehmen, was die Nutzung der Wohnung durch das Opfer beeinträchtigen könnte. Während dieser (befristeten) Nutzung durch das Opfer muss sich der Täter/die Täterin um eine andere Unterkunft bemühen. Gemeinsame wohnung hausrecht gebrauch machen. Hierbei sind notfalls die Kommunen behilflich. Voraussetzung für den Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist, dass die verletzte Person innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Wohnungsüberlassung schriftlich von dem Täter/der Täterin verlangt. Diese Frist gibt dem Opfer Zeit, sich darüber klar zu werden, ob es zunächst weiter in der Wohnung wohnen möchte.