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Aber bedenken Sie dabei, dass Sie die Zeit irgendwann nacharbeiten müssen. Darf die Firma bei Minusstunden das Gehalt kürzen? Ja, allerdings nur, wenn Sie damit gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen, z. B. wenn Sie mehr Minusstunden anhäufen als ggf. erlaubt sind. Minusstunden nicht im vereinbarten Zeitraum ausgleichen. weniger arbeiten als vertraglich vorgesehen (s. o. ). Dürfen Minusstunden mit Urlaub verrechnet werden? Über 200 Minusstunden Kündigung - Pflegeboard.de. Vor allem kurz vor Ende des Ausgleichszeitraums kommt manch findiger Angestellter auf die Idee, Minusstunden einfach mit dem Urlaub zu verrechnen, anstatt sie nachzuarbeiten. Das ist allerdings nicht möglich. Denn Urlaub kann nicht rückwirkend genommen werden, sondern nur für einen Zeitraum in der Zukunft. Auch Ihr Arbeitgeber darf Ihnen einen solchen Deal nicht aufdrücken. Was passiert bei einer Kündigung mit etwaigen Minusstunden? Besonders häufig kommt es im Zusammenhang mit einer Kündigung zum Streit um Minusstunden. Nämlich dann, wenn der Chef Ihnen Minderarbeit vom letzten Gehalt abziehen will.
Hatte dieses Poblem schon zweimal. Und sollte Dein Arbeitgeber Dir nach der Kündigung Ärger bereiten, so kannst Du immer noch zu einem RA gehen. #8 Wenn der Ag keine Arbeit hat für Dich, Du aber eine bestimmte Stundenzahl erbringen mußt, aber nicht kannst, weil keine Arbeit da ist, hat Dein AG Pech.. Das ist nur sein Problem. LG Barbra2 Pflegedienstleitung #9 Bei unserem PD wird jegliche Weiterbildung als Arbeitszeit anerkannt. Das heißt du musst die Stunden sowiso nicht nacharbeiten. Sondern berechnest dem Arbeitgeber stattdessen 10 Arbeitsstunden die Woche. Der Arbeitgeber hat dich schließlich für die Ausbildung vorgeschlagen und deshalb muss das als Arbeitszeit anerkannt werden, schließlich kommt das seinem PD zugute. 200 Minusstunden ambulanter Pflegedienst Arbeitsrecht. Beim Arbeitsgericht kannst du dich kostenlos (vor 5 Jahren war das so)einmalig von einem Anwalt beraten lassen, ruf dort einfach an und frage nach den Sprechzeiten. Einfach nur um eine geschickte Strategie aufzubauen. Ich kann mir vorstellen das dein Arbeitgeber aus Wut über deine Kündigung, auf die Idee kommt das Gehalt für die (seiner Meinung nach) Minus Stunden zu kürzen und ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt.
Du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung und dein AG muß dich einplanen. Plant er dich ins Minus, ist es das Problem des AG. #5 Hallo Fossy... hatte genau das Problem wie du(vor einigen Jahren)! Bin dann in die Ötv eingetreten..... habe mich beraten lassen! Das Ergebniss.... (Wie meine Vorgaender schon sagten) DU stellst DEINE Arbeitskraft zur verfuegung, dein ARBEITGEBER dich nicht effektiv einsetzt, ist das sein Problem und sein MINUS! Meine damalige Chefin meinte ich muesste bei 240 MINUSSTUNDEN ca. 2 MONATE UM SONST ARBEITEN!!!!!! SHITTEE PIIPEEENNN! Konnte so kuendigen und so gehen! Mach dir keine sorgen! LG Jessi! Krankenschwester Ambulante Pflege #6 Das klingt ja schon mal super. Wegen Corona: Überstunden, Minusstunden, Überstundenabbau, Urlaubsabbau - Was gilt? | DGB. Aber so wie ich meinen Chef kenne macht der bestimmt Theater wenn ich dann gehe. Am besten ist wohl ich lasse mich nochmal ausführlich vom RA beraten. Aber trozdem vielen Dank schon mal!!!!!!!! Spyke Gesperrter Benutzeraccount #7 Spare Dir lieber das Geld für die Beratung beim RA. Es ist wirklich so, das der Arbeitgeber Dir die Minusstunden nicht berechnen darf.
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Die Aufsichtsbehörde kann weitergehende Ausnahmen zulassen, wenn sie im öffentlichen Interesse dringend nötig werden (§ 15 Abs. 2 ArbZG).
Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug. Minusstunden entstehen übrigens auch nicht bei Krankheit – sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Krankheitstage müssen im Arbeitszeitkonto wie Arbeitstage behandelt werden. Gleiches gilt für Urlaub und Feiertage: Die arbeitsfreie Zeit führt laut Arbeitsrecht nicht zu Minusstunden. Ausnahmen, wann es dennoch zu Minusstunden kommen kann Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zum Beispiel im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass Minusstunden durch Annahmeverzug nachgearbeitet werden müssen oder nicht vergütet werden. Aus Sicht des Arbeitsrechts ist dies jedoch eine heikle Angelegenheit. Entsprechende Klauseln müssen spezielle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein.