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Dies kommt insbesondere bei längeren (vertraglichen) Kündigungsfristen oder rechtlichen Unsicherheiten bzgl. der Kündigung in Betracht. Meist sieht ein Aufhebungsvertrag auch die Zahlung einer Abfindung vor. Zuständig für den Abschluss ist aufseiten der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung. In der Regel beauftragt sie z. einen anderen Geschäftsführer mit der Verhandlung des Aufhebungsvertrages. Kündigung - Geschäftsführer - Formular, Mustervorlage. Der Inhalt eines Aufhebungsvertrags kann frei verhandelt werden. Es ist dabei wichtig, dem Unternehmen die Nachteile aufzuzeigen, die ohne Aufhebungsvertrag entstehen. Gelingt dies, kann mit einer höheren Abfindung gerechnet werden. 5. Abfindung für Geschäftsführer nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Wer als Geschäftsführer entlassen wird, hofft auf eine Abfindung. Noch mehr als bei gewöhnlichen Beschäftigten hängt diese vom Verhandlungsgeschick ab. Das gilt erst recht für ihre Höhe. Eine Abfindung ergibt sich typischerweise aus folgenden Gründen: Häufig enthält schon der Anstellungsvertrag eine Klausel, in der dem Geschäftsführer eine Abfindung in bestimmter Höhe zugesichert wird, wenn er entlassen wird.
1. Sind Geschäftsführer Arbeitnehmer? Geschäftsführer sind im Regelfall keine Arbeitnehmer. Daraus ergibt sich eine Reihe von Konsequenzen, die bei der Kündigung eines Geschäftsführers eine große Rolle spielen. Wie so häufig gibt es aber auch von diesem Grundsatz eine Ausnahme: Ist der Geschäftsführer ähnlich stark wie einfache Beschäftigte an Weisungen gebunden, wird er als Arbeitnehmer verstanden. Beispiel: A ist Geschäftsführer der Konzerntochter T. Nicht nur die Zielvorgaben, sondern auch deren Umsetzung werden ihm vom Geschäftsführer der Konzernmutter detailliert vorgegeben. Alle Geschäfte, die nicht völlig unerheblich sind, muss er zuvor von der Konzernmutter genehmigen lassen. Wichtig ist außerdem, dass bei Geschäftsführern stets zwischen zwei Rechtsverhältnissen zu unterscheiden ist. Mit der Bestellung (Gegenstück ist die Abberufung) werden Geschäftsführer zum Organ z. B. Fristgemäße Kündigung Geschäftsführer | Rechtssicheres Muster. der GmbH und damit ihre gesetzlichen Vertreter. Der Anstellungsvertrag regelt hingegen ihr persönliches Verhältnis zur Gesellschaft (Bezahlung, Urlaub, …).
Beide Parteien haben für die Kündigung nur zwei Wochen Zeit, nachdem sie vom Grund erfahren haben. Unternehmen und Geschäftsführer können auch bereits bei Abschluss des Anstellungsvertrages vereinbaren, dass beim Vorliegen bestimmter Gründe fristlos gekündigt werden kann. Eine fristlose Kündigung ist für das Unternehmen meist riskant und aufwändig zu beweisen. Geschäftsführer sollten sie nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen lässt sich zumindest eine Abfindung aushandeln. Oftmals wird auch eine sogenannte Koppelungsvereinbarung getroffen. Danach endet der Anstellungsvertrag automatisch, wenn der Geschäftsführer nicht mehr als solcher bestellt ist. Zwar bleibt der Geschäftsführer dann bis zum Ablauf der Frist weiterhin dienstvertraglich angestellt; es bedarf aber keiner gesonderten Kündigung mehr, die somit auch nicht vergessen werden kann. 4. Kann ein Aufhebungsvertrag mit dem Geschäftsführer geschlossen werden? Statt einer Kündigung kommt auch ein Aufhebungsvertrag in Betracht. Darin einigen sich z. die GmbH und der Geschäftsführer, das Anstellungsverhältnis einvernehmlich aufzulösen.
Mitunter lohnt es sich, hier dennoch in Verhandlungen einzusteigen. Ist der Geschäftsführer vor einer Kündigung geschützt (entweder wegen Klauseln im Dienstvertrag oder weil er Arbeitnehmer ist), lohnt sich häufig die Klage gegen die Entlassung. Vor Gericht kann dann in den meisten Fällen zumindest eine Abfindung ausgehandelt werden. Achtung: Geschäftsführer erhalten in der Regel nach ihrer Entlassung kein Arbeitslosengeld I. Die Abfindung ist also umso wichtiger. Ausnahmen gelten, wenn die Sozialkassen den ehemaligen Geschäftsführer als Arbeitnehmer einstufen. 6. Wie erfolgt die Abberufung? Wie eingangs erwähnt, ist von der Kündigung oder Aufhebung des Anstellungsvertrags die sog. Abberufung in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht zu unterscheiden. Die Bestellung des Geschäftsführers ist nach § 38 GmbHG zu jeder Zeit widerruflich. Hierbei handelt es sich um die Abberufung. Zuständig ist die Gesellschafterversammlung. Grundsätzlich muss kein wichtiger Grund vorliegen, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wurde etwas anderes vereinbart, der Geschäftsführer ist zugleich Gesellschafter (hier ist die Rechtslage noch unklar) oder das Unternehmen ist mitbestimmt.