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Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Das Honorar - Hier bekommen Sie Informationen zu der Arbeit der Tierheilpraktiker /Tierpsychologin U.Klenke. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).
Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§612, Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt. Preise - Naturheilpraxis für Tiere. Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
Verauslagte Arzneimittel, wie Ampullen, Infusionsflaschen oder sonstige Materialien, können ebenso nur mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen. Alle Fremdleistungen sind auf der Rechnung grundsätzlich vom übrigen Honorar getrennt als AUSLAGEN auszuweisen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind nicht gesondert berechnungsfähig: Porto- und Versandkosten innerhalb einer Laborgemeinschaft, Kleinmaterialien wie Zellstoff- und Mulltupfer, Schnellverbandmittel, Verbandspray, Einmalspatel und -Stäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge, kleine Mull- und Zellstoffkompressen. (Werden wegen der Besonderheit des Falles größere Mengen Mull oder Zellstoff benötigt, können diese mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen). Gebührenordnung für tierheilpraktiker. Mittel zur Oberflächenanästhesie, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Puder und Salben sowie geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung. Einmalartikel, wie: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalkatheter, Einmaidarmrohre.
Liebe Patientin, lieber Patient, nachfolgend geben wir Ihnen Einblick in das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker -GebüH-. Zuvor einige aufklärende Hinweise, um Ihnen ein besseres Verständnis für das Verzeichnis und das Abrechnungswesen zu vermitteln. Dies soll auch helfen, evtl. Mißverständnisse zwischen Ihnen und Ihrer Heilpraktikerin / Ihrem Heilpraktiker einerseits und auch solchen im Rahmen evtl. bestehender privater Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen vorzubeugen. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Dieselben wurden bereits vor rund 20 Jahren durch ein Umfrage ermittelt. Aus kartellrechtlichen Gründen konnten diese Werte seitdem nicht mehr angepaßt werden, sodaß die in diesen 20 Jahren erfolgten Preis- und Kostensteigerungen nicht eingeflossen sind. Daraus ergibt sich, daß die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für zahlreiche Einzelpositionen an die heutige Preissituation angepaßt, andere Gebühren in Ansatz bringen müssen.