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Beschreibung Aufgrund der Kantonalen Gesetzgebung BL erhält der Tierhalter auf Gesuch hin einen Beitrag zu einer Notschlachtung. Erforderliche Dokumente Tierärztliche Bescheinigung Not- und Krankschlachtung BL Fleischschaubefund Begleitdokument Einzahlungsschein Kosten Bearbeitungszeit Gesetzliche Grundlagen Kontakt Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Gräubernstrasse 12 4410 Liestal T +41 61 552 20 00 Webseite Auskunftszeiten Montag bis Donnerstag 08. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr / 13. 30 Uhr bis 16. 30 Uhr Freitag 08. 00 Uhr
Meldepflicht für Lebensmittelbetriebe sowie Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, einführen oder ausführen müssen sich beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen melden. Wichtige Veränderungen im Betrieb, neue verantwortliche Person sowie Betriebsschliessung sind ebenfalls zu melden. Von der Meldepflicht ausgenommen ist die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem. Ebenfalls meldepflichtig sind Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten. Für die Anmeldung kann das Meldeformular verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass nach der Anmeldung keine Bestätigung verschickt wird. Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben, müssen durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bewilligt werden.
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Gräubernstrasse 12 4410 Liestal Tel.