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Hi, ich habe Post von der Polizei bekommen mit der Bitte um eine schriftliche Äußerung als Zeuge. Es geht um eine Situation an die ich mich nicht mehr erinnern kann und auch nicht möchte das diese Situation weiter verfolgt wird. Wie soll ich vorgehen? Einfach den Brief ignorieren? Community-Experte Polizei eine Situation an die ich mich nicht mehr erinnern kann Dann schreib genau das hin und nicht mehr. und auch nicht möchte das diese Situation weiter verfolgt wird. Das liegt nicht in deiner Hand du hast kein Verweigerungsrecht, also mach die Aussage. Wenn es keine schlimme Straftat war, schreib, dass du die Aussage verweigerst. Topnutzer im Thema Polizei Es geht um eine Situation an die ich mich nicht mehr erinnern kann Aha..... Also doch.... Einfach den Brief ignorieren? Keine sehr gute Idee. Dann wird Dich die Staatsanwaltschaft laden. Kommst Du dann auch nicht, holt man Dich und schleppt Dich hin. Dann wird man Dich irgendwann vor Gericht laden, kommst Du da auch nicht, holt man Dich wieder.
Immerhin bleibt dem Richter so kaum eine Möglichkeit, Nachfragen zu stellen. Auch der persönliche Eindruck, der ganz wesentlich für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit vor Gericht sein kann, lässt sich durch eine schriftliche Aussage nicht bilden. Ein dennoch denkbarer Fall für eine schriftliche Zeugenaussage wäre eine einfache Tatsachenfrage, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist. Bei der Ladung der Zeugen entscheidet das Gericht nämlich im sog. pflichtgemäßen Ermessen. Das bedeutet, dass es zum Beispiel Gründe berücksichtigen muss, weswegen der Zeuge nicht vor Gericht erscheinen kann. Ein mobilitätseingeschränkter, älterer Herr, der in seinem Nordseeurlaub Zeuge eines Badeunfalls wurde, seinen Lebensmittelpunkt aber im tiefsten Frankenland hat, könnte so unter Umständen schriftlich befragt werden, wenn keine weiteren Ausführungen erforderlich sind. Wenn ein Gericht Sie also als Zeuge zu einer Verhandlung lädt, Ihnen ein Erscheinen aber nicht zuzumuten ist, sollten Sie das Gericht unmittelbar kontaktieren.
Das Forum Themenforen Small Talk Ich weiß, dass es nicht der erste Thread dazu ist, die anderen habe ich bereits gelesen, habe trotzdem noch ne offene Frage... Heute einen Brief bekommen mit dem Betreff "Schriftliche Äußerung als Zeuge", in dem ich mich zu einem Sachverhalt äußern soll. Ich möchte gegenüber der Polizei natürlich so wenig wie möglich sagen. Ich habe bereits bei mehreren Quellen gelesen, dass man sämtliche Briefe von der Polizei ignorieren und einfach nichts ausfüllen oder zurückschicken sollte. Das würde ich auch sofort machen, stutzig macht mich jedoch der Verweis auf §111 OWiG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. Wenn ich den Brief jetzt einfach ignoriere, kommt das doch einer Verweigerung gleich, oder sehe ich das falsch?
Recht auf Akteneinsicht und Information 4. Recht einer polizeilichen Ladung nicht Folge zu leisten 1. Äußerung als Beschuldigter zwingend notwendig? Das Schweigerecht! Zunächst stellt sich die Frage, ob der "Äußerungsbogen Beschuldigter" ausgefüllt werden muss oder nicht. Hierzu ist der "Äußerungsbogen Beschuldigter" zunächst näher zu betrachten. Die schriftliche Äußerung als Beschuldiger unterteilt sich in "Angaben zur Person", "freiwillige Angaben" und in ein Ankreuzfeld mit verschiedenen Möglichkeiten ("ich möchte mich äußern", "ich gebe die Straftat zu", "ich möchte mich nicht äußern", usw. ). Pflichtangaben sind lediglich die Angaben zur Person: vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort, die Anschrift, der Familienstand, der ausgeübte Beruf und die Staatsangehörigkeit. Diese Angaben müssen und sollten Sie machen. Alle weiteren Angaben im "Äußerungsbogen Beschuldigter" sind freiwillig (siehe auch der Hinweis in der Überschrift: " freiwillige " (! ) Angaben). Dies gilt auch für die Angaben im Ankreuzfeld.
Also: Sobald du eine Vorladung durch das Geiricht oder die StA erhälst, darfst du sie nicht einfach ignorieren, sondern musst sie befolgen und dann auch aussagen. Du schreibst, dass du dich aus privaten Gründen nicht äußern willst. Das kann verständlich sein - es hindert aber den Gesetzgeber nicht daran, jeden zu verpflichten, eine Zeugenaussage zu machen. Denn in Deutschland ist die Wahrheitsfindung (vor Gericht) ein hohes Gut, dem sich andere Interessen unterzuordnen haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht Gründe gibt, bei deren Vorliegen der Zeuge berechtigt ist, seine Aussage zu verweigern. Diese Gründe findest du in den §§ 52 ff. StPO. Es gibt Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Angehörige des Beschuldigten bestimmte Berufsgeheimnisträger Außerdem ist man berechtigt, die Auskunft auf einzelne Fragen zu verweigern, wenn man sich durch eine Aussage selbst belasten würde (§ 55 StPO). Du solltest einmal besonders in § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen) gucken, ob ein solcher Fall bei dir vorliegt.
Frag jetzt nicht wegen meiner speziellen Situation, interessiert mich im Allgemeinen... Habe das schon öfter gehört und auch bei Wikipedia steht: Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden. Aber ne rechtliche Begründung steht da nicht bei... Wodruch ist das so geregelt bzw. begründbar? Und auf die ganze Zeugenverweigerung folgt dann, sofern es dem Anlass angemessen ist, eine charmante Maßnahme namens "Beugungshaft". Da wird man dann eingesperrt bis man merkt, dass die Aussage doch nicht ganz so weh tut... Zum ganzen Antwortenmüssen und Hinmüssen etc: Richtig ist, einer polizeilichen Ladung muss man nicht folgen. Ebenso wenig muss man darauf antworten. Allerdings sollte man bedenken, dass die Polizei üblicherweise auch nur ihren Job macht und dass eine Antwort, und sei es nur die, dass man nichts beizutragen hat, einfach höflich wäre.