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Differenzen entstanden dadurch dass der Vermieter der Auffassung war ich Müsste die Wohnung komplett weiß und neu renoviert übergeben obwohl die Wohnung bei Einzug komplett unrenoviert vom Vormieter übernommen wurde. Wurde dann auch vom Vermieter widerwillig akzeptiert nach Langer Diskussion und viel Ärger, War bei der Übergabe sehr penibel und hatte an jeder Ecke etwas auszusetzen, auch wenn viele Sachen nicht durch mich verursacht waren und schon vorher Bestanden. Hoffe ich konnte die Situation verständlich erläutern und bedanke mich schon einmal für eure Antworten.
Als Heizperiode gilt in der Regel der Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende April. Wird die Wohnung nicht warm genug, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Hohe Heizkosten: Mietminderung möglich Wenn die Heizkosten nach einem derart strengen Wintern explodieren, weil etwa die Fenster seit Jahrzehnten nicht mehr erneuert wurden und man für den Garten heizt, könnte mancher Mieter das ebenfalls für einen Mangel halten. Und tatsächlich: Wenn es in unzumutbarer Weise durch die Ritzen pfeift, kann das durchaus ein Mangel sein, der zu einer Mietminderung berechtigt. So entschied jedenfalls das Landgericht Kassel (Az: 1 S 274/84). Allerdings muss der Vermieter – wie bei jedem Mangel – aufgefordert worden sein, in angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen. Heizung: was der vermieter für die isolierung tun muss › bewertungen & erfahrungen: finanzexperte andreas kunze. Reagiert der Vermieter dann nicht, so ist eine Minderung von 20 Prozent in Ordnung, so die Richter in Kassel. Nachträglich die Miete wegen zu hoher Heizkosten zu mindern, geht aber nicht. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts: Eine Mieter hatte sich über hohe Heizkosten beschwert und führte das auf die typischen "Berliner Doppelfenster" in seiner Wohnung zurück: einfach verglaste Fenster, die im Abstand von etwa 7 cm hintereinander montiert sind.
(380+66+285= 731Euro) Was meiner Meinung nicht möglich ist weil, 1. Lagen in der Wohnung kein einziger Antennenanschluss und wurde auch während der Zeit in der ich dort gewohnt habe nicht hergestellt. Antennenanschluss wurde von mir selbst gelegt. Noch vor Einzug mit dem Vermieter besprochen und von ihm genehmigt. Parabolantenne an der mein Kabel angeschlossen war gehört dem Nachbarn und nicht dem Vermieter. Baulärm kann Minderung der Miete rechtfertigen | anwalt24.de. War alles Abgesprochen mit Vermieter, Nachbarn usw. dem Mietvertrag steht unter einem Paragraphen zwar dass jeweils Monatlich 7, 50 Euro für diese Anschlüsse berechnet werden. Da ja aber keine Anschlüsse vorhanden waren und der Vermieter auch keine Antenne am Haus selbst angebracht hat kann er ja nicht etwas berechnen was nicht von ihm Selbst zur Verfügung gestellt wird. Und selbst wenn, müsste das nicht in der Nettokaltmiete enthalten sein? Meiner Meinung nach Versucht der Vermieter lediglich Kosten in Rechnung zu stellen damit er mir keine Kaution zurückgeben muss. Man muss dazu sagen dass das Verhältnis bei Auszug sehr schlecht war obwohl der Vermieter immer Pünktlich über 3 1/2 jahre Miete bekommen hat und es auch sonst in der Zeit keine Differenzen gab.
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Auf jeden Fall lohnt es sich als Mieter, für den Fall einer Kündigung dies rechtlich überprüfen zu lassen. Vor allem Umfang und Intensität der Nutzung entscheiden darüber, ob der Mieter gewerblichen/mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sein darf. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter nicht einschüchtern und nehmen kompetente Rechtsberatung in Anspruch. In den meisten Fällen ist die Situation uneindeutig. MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL. M., vertritt Vermieter und Mieter in Wohnraumkündigungsfällen bundesweit.
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