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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat die überarbeitete Handreichung "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen" veröffentlicht. Die Handreichung richtet sich vornehmlich an Mitarbeitende in den Jugendämtern und bei freien Trägern der Jugendhilfe. Sie soll aber auch die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und öffentlichen Einrichtungen wie z. Broschürenservice NRW : Default Shop - Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017. B. ehrenamtlichen Vormunden oder Beratungsstellen fördern. Informationen und Umsetzungsempfehlungen Die Handreichung liefert Informationen und Umsetzungsempfehlungen zu den einzelnen Maßnahmen der Jugendhilfe, insbesondere zur (vorläufigen) Inobhutnahme. Darüber hinaus gibt sie u. a. Hinweise zum Clearingverfahren sowie zur Familienzusammenführung während der vorläufigen Inobhutnahme.
Was gilt es bei der Begleitung und Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) und junger Volljähriger im Asyl- und Klageverfahren zu beachten? Hierzu gibt es gute Arbeitshilfen, die Fragen zur Asylantragstellung, zur Anhörung, zum Umgang mit dem Ablehnungsbescheid sowie zum Klageverfahren beantworten. Wer unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter. Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen.
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, "die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz des Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will". Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Geflüchteten minderjährig sind. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten gemeinsam mit ihren Eltern oder Familienangehörigen. Es suchen jedoch auch viele unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Manchmal ist die Flucht im Familienverbund nicht gelungen, in anderen Fällen haben die Eltern nicht über die finanziellen Mittel für eine Flucht der gesamten Familie verfügt oder die Flucht ist durch kinder- und jugendspezifischen Gründe motiviert, z. B. drohende Genitalbeschneidung, Einsatz als Kindersoldat oder sexueller Missbrauch.
Auflage: 2014) und hier abrufbar. In der aktualisierten Auflage wurde u. das Kapitel zur Altersfeststellung neu gefasst und an den aktuellen fachlichen Stand angepasst.