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Inhalt Die Vorlesung erläutert die Grundbegriffe der schweizerischen Steuerordnung und führt die Studierenden anhand von einfachen Fallbeispielen und Gerichtsentscheiden in die Systematik des schweizerischen Steuerrechts ein. Den Studierenden werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen und den Grundzügen der Steuerharmonisierung die wichtigsten Steuern des Bundes (insb. die Einkommenssteuer der natürlichen Personen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen) vermittelt. Lernziel ist es, dass die Studierenden in der Lage sind, die wesentlichen Züge der schweizerischen Steuerordnung darzulegen, die Kernprobleme des Einkommens- und Gewinnsteuerrechts zu analysieren sowie einfache Anwendungsbeispiele im Bereich der direkten und indirekten Steuern des Bundes zu lösen. Literatur In der Vorlesung wird das Lehrbuch Markus Reich, Steuerrecht, 3. Auflage Zürich 2020, verwendet. Steuerrecht von Markus Reich - Fachbuch - bücher.de. Ergänzende Literatur: Blumenstein Ernst / Locher Peter, System des schweizerischen Steuerrechts, 7. Auflage, Zürich 2016 Punktuelle Vertiefung anhand von Kommentierungen: Peter Locher, Kommentar zum DBG: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (3 Bände), Basel 2001-2019 Felix Richner / Walter Frei / Stefan Kaufmann / Hans Ulrich Meuter, Handkommentar zum DBG, 3.
Beschreibung Die Vorlesung erläutert die Grundbegriffe der schweizerischen Steuerordnung und führt die Studierenden anhand von einfachen Fallbeispielen und Gerichtsentscheiden in die Systematik des schweizerischen Steuerrechts ein. Den Studierenden werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen und den Grundzügen der Steuerharmonisierung die wichtigsten Steuern des Bundes (insb. die Einkommenssteuer der natürlichen Personen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen) vermittelt. Lernziel ist es, dass die Studierenden in der Lage sind, die wesentlichen Züge der schweizerischen Steuerordnung darzulegen, die Kernprobleme des Einkommens- und Gewinnsteuerrechts zu analysieren sowie einfache Anwendungsbeispiele im Bereich der direkten und indirekten Steuern des Bundes zu lösen. Literatur In der Vorlesung wird das Lehrbuch Markus Reich, Steuerrecht, 3. A. Zürich 2020, verwendet. Markus reich steuerrecht. Ergänzende Literatur: Blumenstein Ernst / Locher Peter, System des schweizerischen Steuerrechts, 7. Auflage, Zürich 2016 Punktuelle Vertiefung anhand von Kommentierungen: Peter Locher, Kommentar zum DBG: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (3 Bände), Therwil / Basel 2001-2015 Felix Richner / Walter Frei / Stefan Kaufmann / Hans Ulrich Meuter, Handkommentar zum DBG, 3.
Band I/1 bietet eine aktuelle und komplette Kommentierung des StHG. Die 2. Auflage berücksichtigt u. A. : - die Reform der Unternehmensbesteuerung 1997 - das Stabilisierungsprogramm 1998 - die Schaffung und die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten gemäss dem Veranlagungsverfahren (2000) - die Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren (2000) im interkantonalen Verhältnis. UZH - Lehrstuhl Matteotti - Steuerrecht I. 1162 pp. Deutsch.
Die konzise und umfassende Darstellung des schweizerischen Steuerrechts wurde in der soeben erschienenen zweiten Auflage aktualisiert und wesentlich erweitert. Erläutert werden vorab die Grundlagen, gefolgt von einem Überblick über die gesamte Steuerordnung. Ausführlich abgehandelt werden namentlich die Einkommens- und Vermögenssteuer, die Verrechnungssteuer und neu auch die Mehrwertsteuer (Autor: Philip Robinson). Das Werk wendet sich als Lehrbuch nicht nur an die Studierenden, sondern bietet auch allen in der Beratung, Verwaltung oder Justiz tätigen Steuerfachleuten Orientierungshilfe bei der Lösung praktischer Probleme und erschliesst Grundgedanken und systematische Zusammenhänge. Auch andere Rechtsinteressierte finden darin Antworten auf aktuelle Fragen der Steuerpraxis und manche Anregungen für steuergünstige Gestaltungen.
5, 7, 9 …) auf einer rechten Buchseite, die als »Recto« oder »Schöndruck« bezeichnet wird. Gerade Paginas (z. 10, 12, 14 …) stehen dann auf der linken Buchseite, die »Verso« oder »Widerdruck«genannt wird. Melden Sie sich jetzt an! · vlb.de (de). Die Seiten einer Titelei werden ab dem Schmutztitel (# 1) zwar rechnerisch mitgezählt, aber nicht paginiert. Paginierung eines Inhaltsverzeichnisses Die Titeleiseiten vor und inklusive dem Inhaltsverzeichnis werden sinnvoller Weise nicht mit Kolumnentiteln bzw. Paginas versehen, da diese im Wesentlichen erst dann einen Sinn ergeben, wenn aus einem vorangestellten Inhaltsverzeichnis heraus auf sie verwiesen wird. Interessanterweise widersprechen sich in diesem Punkt – ab welcher Seite paginiert wird – selbst renommierte Typografen. Manche paginieren bereits das Inhaltsverzeichnis, andere nicht. Unterschiedliche Betrachtungsweisen vertreten hier beispielsweise Jan Tschichold (1902–1974) [nein], 9) Albert Kapr (1918–1995) [nein], 10) Hans Peter Willberg (1930–2003) [ja] 11) Hans Rudolf Bosshard (*1929) [erste Seite nein, zweite bis sechste Seite ja] 12) und Jost Hochuli (*1933) [nein].
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