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Bei den vielen Angaben im Heil- und Kostenplan (HKP), den Patienten in einer Zahnarztpraxis erhalten, kann man schon einmal den Überblick verlieren. Deshalb erklären wir Ihnen am Beispiel einer All-on-4-Behandlung für feste Zähne an einem Tag, welche Informationen Sie im HKP finden. Was ist ein Heil- und Kostenplan? Bevor wir Sie mit Zahnimplantaten versorgen, erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan. Der HKP gibt Ihnen eine Übersicht zu den geplanten Behandlungsschritten und den damit verbundenen Kosten. Diese Informationen benötigt Ihre Krankenkasse, um mögliche Zuschüsse festzulegen. Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Seiten: Auf Seite 1 tragen wir den Befund und die entsprechende Kassenleistung ein. Das ist die sogenannte Regelversorgung bei Zahnersatz. Wenn Sie sich für eine Behandlung mit Zahnimplantaten entschieden haben, finden Sie die dazugehörigen Informationen auf Seite 2. All on 4: Nachteile der Implantologie All on 4. Lebensqualität mit Sicherheit Wer erstellt den Heil- und Kostenplan? Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans für unsere gesetzlich versicherten Patienten ist rechtlich vorgeschrieben – sobald eine Behandlung mit Zahnersatz geplant ist.
Stabilität selbst bei minimalem Knochenvolumen Durch die Neigung der beiden posterioren Implantate können längere Implantate verwendet werden. Das führt zu einer vergrößerten Kontaktfläche vom Implantat zum Knochen, wodurch auch eine vertikale Kieferkammerhöhung vermieden werden kann. All on 4 vorher nachher bilder 7. Darüber hinaus können die schräg gesetzten Implantate im qualitativ hochwertigeren mehr anterioren Knochen verankert werden, reduzieren Extensionen und tragen dazu bei, wichtige anatomische Strukturen zu vermeiden. Sofortbelastung möglich Dank der Ausführung und dedizierter Bohrprotokolle wird mit Implantaten von Nobel Biocare eine hohe Primärstabilität erreicht, die während der Osseointegration und der kritischen Phase der Einheilung erhalten bleibt. Dadurch können die Implantate bereits am Tag des Eingriffs mit einer festsitzenden provisorischen Versorgung belastet werden.
Kapitelübersicht Ansprechpartner Das Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks Hamburg unterstützt Sie gern bei allen Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums: Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt Grindelallee 9 (Erdgeschoss) 20146 Hamburg Tel. : +49 / 40 / 42815 -5107 oder -5108 E-Mail: Öffnungszeiten: Mo: 9:30–15:00 Uhr Di, Do: 9:30–17:00 Uhr Fr: 9:30–13:00 Uhr
Eine ausführliche Beratung und Planung ist bei einer Kreditaufnahme besonders wichtig und sollte immer nach der Devise erfolgen "So viel wie nötig, so wenig wie möglich! " Private bundesweite Studienkreditangebote gibt es zurzeit nicht mehr. Die KfW Förderbank bietet den KfW Studienkredit und den Bildungskredit an. Hier handelt es sich um zwei sehr unterschiedliche Kreditangebote. Die Studierendenwerke sind gute Ansprechpartner für das Thema Studienfinanzierung und beraten i. Flyer Beratungszentrum Studienfinanzierung. d. R. auch zu den beiden staatlichen Krediten. Die Antragstellung erfolgt online über die KfW Förderbank oder das Bundesverwaltungsamt und der Abschluss im Falle des KfW Studienkredits über einen Vertriebspartner. Viele Studierendenwerke sind Vertriebspartner für den KfW Studienkredit, so dass der Kreditabschuss auch dort erfolgen kann. Alle Studierenden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren, können einen Studienkredit der KfW Förderbank beantragen. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Alters, der Staatsangehörigkeit und des Leistungsstandes erfüllt sein.
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen kann in der Regel für 6 Monate gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von höchstens 300 Euro. Examensdarlehen Einen Antrag können Studierende stellen, die keine andere Studienfinanzierung (BAföG, Studienkredit, Bildungskredit) in Anspruch nehmen können, sich in der Abschlussphase befinden und ihr Studium voraussichtlich in spätestens 12 Monaten abschließen werden. Das Examensdarlehen wird in der Regel für 6 Monate gewährt, in Ausnahmefällen bis zu maximal einem Jahr. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von bis zu 400 Euro (bei 12 Monaten) bzw. bis zu 500 Euro (bei 6 Monaten) Förderung. Voraussetzungen Die Darlehen werden zinslos gewährt. Studienfinanzierung : Studieninteressierte : Universität Hamburg. Es wird ausschließlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% der Darlehenssumme erhoben. Der Antrag setzt ein persönliches Beratungsgespräch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerkes. Für das Zwischenfinanzierungs-, Examensdarlehen und ggfl.
Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI: Grindelallee 9 (3. OG), 20146 Hamburg Tel. : +49 40 41902-155 (unter "Internationales" oder "Familienservice" oder "Studieren mit Beeinträchtigung") Mehr lest ihr im UNI-EXTRA powered by OXMOX!