Kleine Sektflaschen Hochzeit
Ein Schäferhund hatte keinen guten Herrn, sondern einen, der ihn Hunger leiden ließ. Als er es nicht länger bei ihm aushalten konnte, ging er ganz traurig fort. Auf der Straße begegnete ihm ein Sperling, der sprach: "Bruder Hund, warum bist du so traurig? " Antwortete der Hund: "Ich bin hungrig und habe nichts zu fressen. " Da sprach der Sperling: "Lieber Bruder, komm mit in die Stadt, so will ich dich satt machen. " Also gingen sie zusammen in die Stadt, und als sie vor einen Fleischerladen kamen, sprach der Sperling zum Hunde: "Da bleib stehen, ich will dir ein Stück Fleisch herunterpicken. " Er setzte sich auf den Laden, schaute sich um, ob ihn auch niemand bemerkte, und pickte, zog und zerrte so lang an einem Stück, das am Rande lag, bis es herunterrutschte. Da packte es der Hund, lief in eine Ecke und fraß es auf. Sprach der Sperling: "Nun komm mit zu einem andern Laden, da will ich dir noch ein Stück herunterholen, damit du satt wirst. SAGEN.at - DER HUND UND DER SPERLING. " Als der Hund auch das zweite Stück gefressen hatte, fragte der Sperling: "Bruder Hund, bist du nun satt? "
Mit Zeichnungen von Janosch. 8. Auflage. Beltz und Gelberg, Weinheim und Basel 1983, ISBN 3-407-80213-7, S. 229–231.
Steht eine Hausdurchsuchung bevor, ist es ratsam, den Beamten die Tür zu öffnen und nach dem Durchsuchungsbeschluss zu fragen. Verweigern Betroffene den Eintritt, sind die Beamten befugt, einen Schlüsseldienst mit dem Öffnen der Tür zu beauftragen. Es besteht jedoch nur eine sogenannte Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht. Dies heißt, dass Betroffene verpflichtet sind, die Hausdurchsuchung nicht zu behindern. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, die Beamten bei der Suche nach Gegenständen zu unterstützen. Die Betroffenen haben zunächst das Recht, bei der Hausdurchsuchung anwesend zu sein und diese zu begleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 106 Abs. 1 StPO. 10 Tipps für richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen. Ihnen ist es außerdem erlaubt, etwa ihren Anwalt zu kontaktieren. Die Beamten sind jedoch nicht verpflichtet zu warten, bis der Anwalt anwesend ist. Darüber hinaus ist es möglich, Widerspruch gegen die Durchsuchung selbst oder die Beschlagnahme bestimmter Gegenstände einzulegen. Um keine Anzeige zu riskieren, ist hier jedoch stets ein höflicher Ton erforderlich.
Mit dem EU-Telekommunikationsrecht – gemeint ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972, der "EECC") – wird von den Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste verlangt, ihre Nutzer zu benachrichtigen, wenn eine besondere und erhebliche Bedrohung für diese Netze oder Dienste vorliegt. Diese Pflicht ist inzwischen auch im deutschen TKG umgesetzt. Die ENISA versucht, hierzu Hilfen zur Gestaltung solcher Warnungen zu bieten. ENISA: Tipps zur Warnung von TK-Kunden vor Sicherheitsproblemen > IT-Sicherheit. Die auf TK-Anbieter ausgelegten Hinweise geben dabei zugleich gute Beispiele für Warnungen im Allgemeinen. Sicherheits-Warnungen – eine Kunst für sich Warnungen vor Cyber-Bedrohungen sind keine einfache Aufgabe und bedürfen einer hohen Sorgfalt, wie in dem Papier gut herausgearbeitet wird: Wenn man zu oft vor Cyber-Bedrohungen warnt, könnten die Nutzer die Warnungen auf lange Sicht nicht mehr Ernst nehmen oder gar ignorieren. Ebenso kann es von begrenztem Nutzen sein, vor einer allgemeinen Bedrohung zu warnen, wenn die Kunden nur sehr wenig dagegen tun können oder werden.
Der Schuldner verweigert dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zur Wohnung. Daraufhin erhält der Gläubiger die Vollstreckungsunterlagen nebst Gerichtsvollzieher-Protokoll zurück. Der Gläubiger beantragt einen Durchsuchungsbeschluss gemäß § 758a ZPO, der auch erlassen wird. Besonders schön: Der Gläubiger darf dem Gerichtsvollzieher den Beschluss formlos zuschicken, damit dieser weiter vollstreckt, und muss hierfür kein amtliches Formular verwenden. | Nein. Das Gesuchte wurde dann ja nicht gefunden. Ein Durchsuchungsbeschluss muss sich immer auf einen ganz konkreten vermuteten Gegenstand beziehen. Nicht die Wohnung an sich wird durchsucht, sondern nach diesem Gegenstand. Deswegen muss der in dem Durchsuchungsbeschluss auch benannt werden. Wischiwaschiformulierungen wie "Beweismittel" oder "Tatwaffen" sind nicht zulässig. Hausdurchsuchung wie of warcraft. Wenn er nicht gefunden wurde, war der Verdacht offenbar unbegründet. Oder es wurde gefunden. Dann erübrigt sich die Durchsuchung ja logisch ebenso. Es müssten also erst mal neue Beweise bzw. Anhaltspunkte vorgelegt werden, dass das Gesuchte gefunden werden kann.
Eine Durchsuchung ist demnach nur zulässig, wenn dies der Ergreifung des Beschuldigten, der Verfolgung von Spuren einer Straftat oder der Beschlagnahme bestimmter Gegenstände dient. Anders als bei der Durchsuchung beim Beschuldigten ist damit eine allgemeine Suche nach Beweismitteln oder Spuren unzulässig. Die aufzufindenden Gegenstände und Spuren müssen vielmehr benannt werden können. Zudem müssen Tatsachen vorliegen aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Eine bloße Vermutung genügt nicht. Wird der Beschuldigte dringend der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), der Bildung inländischer oder ausländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a bzw. Hausdurchsuchung der Polizei? Strafverteidiger Hamburg. 129b StGB) oder einer in den dort genannten Straftaten verdächtigt, ist die Durchsuchung des gesamten Gebäudes zur Ergreifung des Beschuldigten zulässig, wenn der Aufenthalt des Beschuldigten im Gebäude aufgrund von Tatsachen anzunehmen ist (§ 103 Abs. 1 Satz 2 StPO).