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Viele kennen das Schild noch aus ihrer eigenen Kindheit: "Eltern haften für ihre Kinder". Doch haften sie wirklich immer für ihre Kinder? Juristen antworten gerne wie folgt: Das kommt ganz darauf an. Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Kinderfahrräder auf dem Gehweg Sabine Sorglos ist Mutter von zwei kleinen Kindern im Alter von fünf und sieben Jahren. Die Familie wohnt in der Ruhrmetropole Dortmund, die nicht gerade als besonders fahrradfreundlich gilt. Davon einmal abgesehen, lässt Frau Sorglos ihre Kinder grundsätzlich nur auf dem Bürgersteig fahren. Das ist auch richtig, denn gem. § 2 Abs. 5 StVO sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Lackschäden wie Erdbeben Ihr Lebensgefährte Peter Panik stirbt jedoch regelmäßig tausend Tode, wenn er die Jungs auf dem Bürgersteig - dicht an den vielen teuren Autos - Fahrradfahren sieht.
Nicht umsonst ist das Jura-Studium lang und schwierig. Zahlreiche Rechtsfragen treten täglich auf und nur in wenigen Fällen lässt sich direkt eine klare Antwort darauf finden. Umso verständlicher ist es, dass Nicht-Juristen sich im Paragraphen-Dschungel schnell verloren fühlen. Dies hat aber gleichzeitig zur Folge, dass sich unzählige Mythen in Sachen Recht entwickelt haben. So sieht man auf verschiedenen Schildern häufig den Zusatz "Eltern haften für ihre Kinder". Pauschal lässt sich diese Aussage aber nicht treffen. Elterliche Aufsichtspflicht Richtig ist, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, dann in Haftung genommen werden können, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben, § 832 BGB. Das heißt: Eine Haftung "für das Kind" setzt voraus, dass die Eltern selbst eine gesetzlich vorgegebene Pflicht schuldhaft verletzt haben. Art und Umfang der Aufsichtspflicht wiederum richten sich ebenso nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Umfang ist im Einzelfall zu bestimmen Die konkrete Ausgestaltung der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann.
Rechtsfrage des Tages: An kaum einer Baustelle werden Sie nicht den Hinweis finden, dass Eltern für ihre Kinder haften. Aber müssen Eltern wirklich immer dafür geradestehen, wenn der Nachwuchs Unsinn macht? Antwort: Kinder erkunden neugierig ihre Welt und lieben es, ausgelassen zu spielen. Dabei kann natürlich auch immer mal etwas zu Bruch gehen oder Kratzer davontragen. Es gehört zu den Rechtsirrtümern, dass Eltern immer für Schäden haften, die ihre Kinder verursacht haben. Sofern das Kind nicht schon selbst in die Pflicht genommen werden kann, haften sie nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Kind nicht gleich Kind Der Begriff "Kind" ist nicht nur sprachlich dehnbar. Auch in der juristischen Definition gibt es unterschiedliche Altersgrenzen, wann ein Kind kein Kind mehr ist. Beispielsweise nach dem Jugendschutzgesetz gilt als Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist und als Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz zieht die Grenze hingegen bei 15 Jahren.
Aus diesem Grund gehört die Privathaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Absicherungen, die jeder haben sollte – und zwar nicht nur Eltern, sondern jede Person. Und wann haften die Kinder selbst? Sind die minderjährigen Kinder und Jugendlichen hingegen zwischen acht und 18 Jahren alt, sind sie per Gesetz voll haftungspflichtig. Allerdings gibt es von dieser Regel eine wichtige Ausnahme: Sie müssen die notwendige Einsicht besitzen, um die Konsequenzen ihrer Taten realistisch einschätzen zu können. Mit steigendem Alter und somit auch zunehmender Reife steigt also auch das Risiko einer Haftung der Kinder beziehungsweise Jugendlichen, während die Aufsichtspflicht zunehmend an Bedeutung verliert. Verursachen sie hingegen einen Unfall im Straßenverkehr, müssen Kinder und Jugendliche erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr haften und auch dann nur bei entsprechender Einsichtsfähigkeit. Für die Kinder ist eine Privathaftpflichtversicherung also ebenfalls unverzichtbar. Die gute Nachricht lautet: In der Regel kostet das bei einer entsprechenden Familienversicherung nicht zusätzlich, sondern die Kinder sind bei den Eltern mitversichert.
Die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung ist jedoch nicht unbeschränkt, vielmehr können Eltern nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen ein Verschulden unterstellt werden kann. Die Aufsichtspflicht umfasst: Betreuungspflicht Belehrungspflicht mit Anleitungs- und Kontrollpflicht - das Kind ist über mögliche Gefahrensituationen und falsches Verhalten aufzuklären und davor zu warnen. Dies betrifft insbesondere den Straßenverkehr Informationspflicht - wird die Aufsicht an Dritte übertragen, sind diese Personen umfassend über die Kinder zu informieren Wer kann aus einer Aufsichtspflichtverletzung in Anspruch genommen werden? Die Aufsichtspflicht trifft jeweils die Person, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses für das Kind verantwortlich war. Das muss nicht notwendigerweise immer ein Elternteil sein. Die Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder stillschweigend für kürzere oder längere Abstände Dritten übertragen werden. Vielmehr trifft die Aufsichtspflicht dann auch jeden, der die Obsorgepflicht für das Kind übernimmt.
Werden Sie oder Ihr Kind wegen eines Schadens in Anspruch genommen? Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich. Sie erreichen meine Kanzlei telefonisch unter 0821/515109 oder per E-Mail an. Ihr Rechtsanwalt Dietmar Geßler
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Innenfensterbank Was muss eine Fensterbank leisten? Grundsätzlich dienen sowohl Innenfensterbank als auch Außenfensterbank als Abschluss des Fensters. Sie verbinden Fenster und Mauerwerk und sind daher ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Wärmedämmung des Hauses. Gerade im Innenbereich hält die Fensterbank die Wärme zuverlässig im Wohnraum und leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zum Raumklima. Abgesehen davon sind Fensterbänke jedoch in erster Linie Alltagsgegenstände. Auf ihnen werden Deko-Artikel und Pflanzen platziert, man stellt zwischendurch mal etwas darauf ab, und dann spaziert vielleicht auch noch die Hauskatze darüber. Das heißt, das Material Ihrer Fensterbank muss so einiges aushalten. Marmor nach maß meaning. Unter dem Gesichtspunkt der Robustheit und Langlebigkeit ist eine Marmor-Fensterbank entsprechend nicht immer die ideale Wahl. Material Marmor im Innenbereich: edel, aber anspruchsvoll Marmor gehört neben Granit und Schiefer zu den bekanntesten Natursteinen, zählt anders als diese aber zu den sogenannten Weichgesteinen.