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Vorherige Seite Nächste Seite Anhang 2 Anhangteil Anhang 2 Muster-Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten als verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) aufgrund der DIN VDE 1. 000 Teil 10 in Verbindung mit §§ 2 und 13 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ( BGV A1) i.
Der Unternehmer ist für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig. Er trägt die Verantwortung für Wohlergehen und Sicherheit seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat allerdings auch die Möglichkeit, einen Teil seiner Pflichten auf andere Personen zu übertragen. Wie man dabei am besten vorgeht und was man bei der Übertragung von Unternehmerpflichten sonst noch beachten muss, haben wir für Sie zusammengetragen. Wer kann Unternehmer sein? Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt in die Kategorie Unternehmer fällt. Allgemein ist damit der Inhaber bzw. Eigentümer eines Betriebs gemeint, der diesen eigenverantwortlich und selbstständig führt. Es kann sich bei einem Unternehmer um eine natürliche oder juristische Person oder auch um eine rechtsfähige Personengesellschaft handeln. Das ist etwa bei einer AG der Fall. Rechtliche Grundlagen zur Übertragung von Unternehmerpflichten Gerade bei großen Firmen mit mehreren Niederlassungen ist es schlichtweg unmöglich, dass ein Unternehmer alle Arbeitsschutzpflichten alleine übernimmt.
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