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(4) Erfolgte die Veräußerung durch Versteigerung, so gilt Abs. 3 mit der Maßgabe, daß die Pflichten des Veräußerers das die Versteigerung durchführende Unternehmen oder Organ treffen. (5) Wurde der Behörde eine Meldung gemäß Abs. Kaufvertrag | Muster und Vorlagen zum Download. 2 erstattet und hat der Erwerber den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so hat die Behörde diesen Mitgliedstaat von dem Erwerb in Kenntnis zu setzen, es sei denn, es läge eine Erklärung vor, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen. (6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.
Wie ist das, wenn ich als Privatperson ohne Waffenschein/... eine "Frei ab 18" Waffe (in dem Fall ein Repetiergewehr) an Privat verkaufen möchte? Wie sieht das ganze aus, wenn ich es an einen Waffenhändler verkaufe? das wichtigste wurde ja bereits gesagt - (gemeinsam) zum händler gehen müsst ihr definitiv nicht, dich trifft allenfalls die pflicht, das alter des käufers zu überprüfen da du sonst gegen überlassungsbestimmungen verstößt. eine gängige praxis ist es durchaus auch, die personalien des käufers aufzunehmen (zB indem die überlassungsmeldung gemeinsam aufgesetzt wird und eine kopie bei dir verbleibt). das ist zwar gesetzlich nicht gefordert, könnte aber durchaus in deinem interesse sein sollte mal jemand anfangen die waffenbücher des handels zu durchforsten und bei dir nachzufragen wo eigentlich das gewehr geblieben ist das du anno dazumals brav gemeldet hast. kostet nix und würde dann das beantworten der frage einfacher machen. Kaufvertrag schusswaffe österreich. da der käufer auf seiner meldung ja ohnehin auch die letzte meldung anführen sollte (sonst wird es halt als "erstmeldung" gehandhabt) ist das keine große sache solche informationen auszutauschen.
Wie kaufe und verkaufe ich? Wer meldet wo? Der Erwerb von Kategorie-B-Schußwaffen ist vom Überlasser und vom Erwerber binnen 6 Wochen bei jener Behörde anzuzeigen, die den WP oder die WBK des Erwerbers ausgestellt hat. Der Erwerb von Kategorie C- Schußwaffen ist vom Erwerber binnen 6 Wochen bei einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) dem zentralen Waffenregister (ZWR) zu melden. Waffenverkauf nach Österreich? - Allgemein - WAFFEN-online Foren. Dieser hat darüber eine Bestätigung auszustellen. Die Meldung kann auch online erfolgen - eine Anleitung finden Sie unter dem Menüpunkt "Zentraler Waffenregister". Im Falle eines Privatverkaufs hat der Überlasser dem Erwerber Einsicht in die Bestätigung der seinerzeitigen Meldung des Erwerbs zu gewähren. Der Erwerber und damit der neue Besitzer ist verpflichtet, anlässlich seiner Meldung bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden bekannt zu geben, bei welchem Gewerbetreibenden der letzte Erwerb dieser Waffe gemeldet worden ist. Wer Kategorie-C-Waffen besitzt, hat der Behörde auf deren Verlangen die Meldung seiner Kategorie-C-Waffen nachzuweisen Was ist eine Abkühlphase?