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Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Durch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sozialarbeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und verfolgt die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration.
Es können beraten werden Lehrer, Eltern und Interessierte zu dem Thema. Sowohl auf Wunsch vor Ort in der Schule oder aber in den Räumlichkeiten am Eutelis-Platz 3, Zimmer 2. 50. Alle Formulare und Informationen finden Sie auch im Internet unter Am PC ausfüllbare Formulare: Formular - Formular -
In den Bereichen Schule, Sport, Musik und Kultur gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um dies zu gewährleisten. Im Bildungsbereich werden die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder auch Ausflüge und Klassenfahrten übernommen, sowie die Anschaffung von Schulmaterial oder einer Monatsfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel bezuschusst. Sofern eine Lernförderung erforderlich ist, wird auch diese finanziert. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. In der Freizeit werden Kosten für z. B. Instrumente oder Vereine übernommen. Anschauliche Informationen zu dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auch in den hier eingestellten kurzen Videos. Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene oder deren Familien müssen im Regelfall eine der folgenden Leistungen beziehen: Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – SGB II) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -SGB XII) Wohngeld (WoGG) Kinderzuschlag (KiZ) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ist ein Angebot vorrangig für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, also Personen im SGBII- und SGB XII-Bezug, Kindergeldzuschlag-, Wohngeldempfänger und Asyl-bewerber. Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die tatsächlichen Kosten können i. d. R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt. Schulbedarf (sog. Schulbasispaket) Für notwendige Schulmaterialien, wie z. B. Schulsozialarbeit im rahmen des bildungs und teilhabepaketes online. Schulranzen, Sportkleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt. Zum 01. 02. eines jeden Jahres werden 50€ und zum 01. 08. eines jeden Jahres 100€ direkt an den Antragsteller überwiesen. Schülerbeförderungskosten Diese Kosten können übernommen werden, sofern sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderen Stellen übernommen werden. Die in der Schülerfahrkostenverordnung (§5SchfKVO) genannten Entfernungen sind zu beachten.
B. finanzielle Sorgen oder eine Trennungssituation zuhause haben... dann sprechen Sie mich an! Schulsozialarbeit im rahmen des bildungs und teilhabepaketes video. ELTERNCAFÈ - mit deinen MitschülerInnen nicht gut - Stress mit deinen LehrerInnen hast - mit dem Lernen nicht gut zurechtkommst - Dich Zuhause nicht mehr verstanden - Probleme hast, die dich belasten - Dich einfach mal ausquatschen willst - Du an deiner Schule was verändern … dann sprich mich an! ICH BIN ANSPRECHPARTNER FÜR DIE - wenn sie Unterstützung bei Elterngesprächen und Beratung Kriseninterventionen in den Klassen der Konfliktbearbeitung zwischen - bei der Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen