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Ein Einbruch in die eigenen vier Wände kann eine traumatische Erfahrung sein. Neben der Verletzung der Privatsphäre und dem Verlust persönlicher Erinnerungsstücke müssen die Betroffenen auch den finanziellen Schaden bewältigen. Über notwendige Schutzmaßnahmen informieren Polizei und zahlreiche Sicherheitsfirmen. Doch welche Vorkehrungen kann man treffen, um im Fall eines Einbruchs zumindest eine finanzielle Entschädigung zu erhalten? Die ERGO Versicherungsgruppe zeigt auf, welche ersten Schritte nach einem Einbruch unbedingt einzuhalten sind. Über 100. 000 Einbrüche hat die Polizei 2008 allein in Deutschland offiziell erfasst, die geschätzte Dunkelziffer liegt vermutlich noch einmal so hoch. Für die Bestohlenen bedeutet ein Einbruch nicht nur den Verlust von Wertsachen, sondern häufig auch Vandalismus in der Wohnung. Stehlgutliste ohne belge en vadrouille. Oft verschaffen sich die Täter mit schwerem Werkzeug Zutritt, durchwühlen ohne Rücksicht auf Verluste Schränke und Schreibtische und zerstören, was ihnen im Weg ist. Erste Schritte nach dem Einbruch "Verständlicherweise ist die erste Reaktion der meisten Betroffenen das Bedürfnis, aufzuräumen und damit die Spuren und das Chaos des Einbruchs zu beseitigen", so die Sicherheitsexperten der ERGO Versicherungsgruppe.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 20. September 2011 entschieden (Az. : 12 U 89/11), dass ein Versicherer sich nach einem Einbruchdiebstahl nicht auf (teilweise) Leistungsfreiheit wegen der verspäteten Einreichung einer Stehlgutliste berufen kann, wenn er den Versicherten bei der Schadenmeldung nicht ausdrücklich auf die Folgen einer nicht unverzüglichen Vorlage hingewiesen hat. Der Kläger war am 14. März 2010 Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden. Dabei wurde insbesondere Schmuck gestohlen. Den Schaden meldete er unverzüglich seinem Versicherer sowie der Polizei, ohne dabei von dem Versicherer auf die möglichen rechtlichen Folgen einer verspäteten Einreichung einer Liste der gestohlenen Sachen hingewiesen zu werden. Bellinger Unternehmensgruppe: Ohne Belehrung keine verspätete Stehlgutliste. Für den Versicherten erwies es sich als schwierig, kurzfristig eine Aufstellung zu erstellen. Denn um Angaben zum Wert insbesondere der Schmuckstücke machen zu können, musste er alte Kontoauszüge durchsehen, nach Fotos suchen und diese Juwelieren zur Bewertung vorlegen.
[image] Verständlicherweise ist der Schock groß, wenn man z. B. aus dem Urlaub nach Hause kommt, die Wohnung verwüstet vorfindet und wertvolle Gegenstände oder Bargeld verschwunden sind. Wer eine Hausratsversicherung hat, muss den Vorfall sowie den entstandenen Schaden unverzüglich mittels einer sog. Stehlgutliste anzeigen. Benötigt man für das Ausfüllen der Liste jedoch etwas mehr Zeit, stellt sich die Frage, ob der Versicherer seine Leistung kürzen darf. Stehlgutliste zu spät abgegeben? Eine Familie befand sich gerade im Urlaub, als sie telefonisch darüber unterrichtet wurde, dass unbekannte Täter in ihr Haus eingebrochen waren. Hausratpolice: Ohne Stehlgutliste keinen Versicherungsschutz. Sie machte sich so schnell wie möglich auf den Heimweg und fand das Haus verwüstet und den Haushalt komplett durchwühlt vor. Der Familienvater unterrichtete am nächsten Tag seine Hausratsversicherung über den Vorfall, die ihn gemäß der Versicherungsbedingen aufforderte, ihr und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen, sog. Stehlgutliste, zukommen zu lassen.