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Recht-Informationsdienst August 2019 Betroffenen von sexuellem Missbrauch können Ansprüche auf Sozialleistungen zustehen. Nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften - beispielsweise der Krankenversicherung, Rentenver-sicherung, Unfallversicherung, Sozialhilfe usw. - können Betroffenen von sexuellem Missbrauch Ansprüche auf Sozialleistungen zustehen. Darüber hinaus kommen Entschädigungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (Abschnitt 1), zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter persönlich und/oder dessen Arbeitgeber (Abschnitt 2) und nachrangig Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch in Betracht. 1. Fonds Sexueller Missbrauch - Antragstellung - Fonds Sexueller Missbrauch. Opferentschädigung wegen sexuellen Missbrauchs Der Staat gewährt Opfern von Gewalttaten, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff oder durch dessen Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 1 Opferentschädigungs-gesetz - OEG). Als Gewalttat gelten alle Sexualdelikte, auch der ohne Anwendung körperlicher Gewalt erfolgte sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
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